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Die Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):„Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermögli ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
ausgebildet sein,• eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben und• vom Unternehmer mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).Der Nachweis der körperlichen Eignung kann über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ erbracht werden.Das ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 1777
. In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" heißt es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist es wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird!Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis ...
Stand: 13.10.2023
Dialog: 24484
. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen."In dem DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" werden Informationen zur Eignung von Beschäftigten ausgeführt. Zur körperliche Eignung ist dort unter Punkt 2.2 folgendes nachzulesen:"Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitmedizinische Untersuchung ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42266
Nach § 4 - Besetzung von Rettungsmitteln des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) gilt Folgendes:"(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
In der VDSI Regel 02/2019 "Drohneneinsatz an Windenergieanlagen" findet sich unter der Nummer 3.2.2 die Aussage, dass der Nachweis der körperlichen Eignung durch die gültige Eignungsuntersuchung zu "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit, Sonderfahrzeuge (resp. G 25)" zu erbringen ist. Dies lässt sich, unserer Einschätzung nach, auch auf andere Bereiche mit Droneneinsatz übertragen. ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42996
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen müssen klar getrennt werden! Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV wird klargestellt, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und das es keinen Untersuchungszwang gibt.Bei Tätigkeiten ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
daher auch keine Aussage zur gesundheitlichen Eignung der Beschäftigten. Den Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist lediglich eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat sowie die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist (§6 Abs.3 Nr.3 ArbMedVV).§ 6 Abs. 4 ArbMedVV ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Hautschutz- und -pflegemittel anbieten und diese in den Hautschutz- und -pflegeplan einbinden. Lösung b. ist vorzuziehen, da so ein geeignetes Präparat mit der Eignung zur Erreichung der Schutzziele von Hautschutz- und -pflege leichter gefunden werden kann. Der Betriebsarzt kann bei Beschäftigten, die ein Kontaktekzem entwickeln, ein Hautarztverfahren bei der BG initiieren. ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 26384
der gesundheitlichen Eignung eines Mitarbeiters für bestimmte Tätigkeiten ist allerdings nicht Gegenstand der ArbMedVV. Die Durchführung sog. „Eignungsuntersuchungen“ ist von der arbeitsmedizinischen Vorsorge abzugrenzen und unterliegt eigenen, strengen (arbeits-)rechtlichen Kriterien (siehe hierzu die Erläuterungen des BMAS).§ 2 ArbMedVV führt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus:(1) Arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 24619
nicht, dass im Temperaturbereich oberhalb von -25 °C keine relevanten Gesundheitsprobleme auftreten können. Bei der Personalauswahl muss deshalb die gesundheitliche Eignung berücksichtigt werden. Bei Menschen mit Angina pectoris, Asthma bronchiale, Durchblutungsstörungen der Haut, rheumatischen Erkrankungen und Kälteüberempfindlichkeitsreaktionen können unter Kälteeinwirkung ernsthafte Gesundheitsstörungen auftreten." ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
diese Untersuchungen nicht ablehnt;4.umfasst die Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes;5.umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen."In der AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen (§ 2 Abs.1 Nr.5 ArbMedVV).Der Arzt/die Ärztin hat die Erkenntnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
der entsprechenden Leistungen in den Aufwandskriterien.Eignungsuntersuchungen sind im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gutachterliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht werden. Gelingt das nicht, ist ein Tätigkeitsausschluss die Folge, der regelmäßig dazu ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287