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"Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42252
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe ...
Stand: 03.06.2013
Dialog: 18655
einfach-teilhaben.de nachlesen können, ist es das Ziel des Eingliederungsmanagements, die Beschäftigten mit geeigneter Unterstützung im Betrieb zu halten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung zu vermeiden. Hier finden Sie auch die weiteren Schritte für den Arbeitgeber.In der Broschüre "Schritt für Schritt zurück in den Job" des BMAS werden diese Schritte ebenfalls ab Seite 22, mit Verweis ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28223
Im Fall einer Wiedereingliederung nach einer Krankschreibung ist zunächst der Anspruch auf ein Verfahren im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu klären. Rechtsgrundlage hierfür ist das neunte Sozialgesetzbuch (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Beschäftigte haben einen Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
Durch den § 167 "Prävention" des Sozialgesetzbuches IX sollen im Rahmen eines betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements möglichst frühzeitig präventive Maßnahmen eingeleitet werden, die die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten wiederherstellen, erhalten, verbessern bzw. fördern können. Hintergrund ist die gewonnene Erkenntnis, dass langandauernde AU-Zeiten und Erkrankungen ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 14095
von den behinderten Beschäftigten, - durch die Schwerbehindertenvertretung, - durch das betriebliche Eingliederungsmanagement, - durch die Gefährdungsbeurteilung oder - durch Erkenntnisse aus Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt erhalten. (3) Zum Ausgleich einer nicht mehr ausreichend vorhandenen Sinnesfähigkeit (insbesondere Sehen oder Hören) ist das Zwei-Sinne-Prinzip ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten mögli ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
Eine Personalarbeit, die den Anforderungen des demografischen Wandels wirkungsvoll begegnen möchte, sollte vier Gestaltungsbereiche berücksichtigen: - Gesundheit (z.B. betriebliche Gesundheitstrainings, Abbau körperlicher Belastungen, Vermeidung von Über- und Unterforderung) - Arbeitsorganisation/Arbeitsgestaltung (z.B. alternsgerechte Arbeitstätigkeiten und Arbeitszeiten, ergonomische ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 3438
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 43957
in der Stillzeit und will gleichwohl eine Weiterbeschäftigung ermöglichen (vgl. §1 Abs. 1 MuSchG).Sofern ein betriebliches Beschäftigungsverbot greift, darf der Arbeitgeber die stillende Frau nicht mit den gefährdenden Tätigkeiten (weiter-)beschäftigen. Stillbezogene, mutterschutzrelevante Gefährdungen können sich durch bestimmte Beschäftigungsbedingungen (§§ 3 bis 9 MuSchG) negativ auf den Stillvorgang ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 Sa ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42593
Schutzmaßnahmen erforderlich sind und die schwangere Frau an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.Fazit: Das betriebliche Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz des Arbeitgebers 1 (Krankenhaus). Der 2. Arbeitgeber (Arztpraxis) muss, wie zuvor beschrieben ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft treten für den Arbeitgeber unaufgefordert und automatisch bestimmte Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein. Hierzu zählt eine rechtzeitige Ergreifung der Schutzmaßnahmen, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG, unter der Einbeziehung der betrieblichen Beschäftigungsverbote, ergeben hat. Die betrieblichen Beschäftigungsverbote ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
Mit dem DemografieKompass lassen sich schnell und einfach die betriebliche Altersstruktur erfassen und betriebsspezifische Zukunftsszenarien entwickeln. Weitere Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema "Demographischer Wandel" werden unter www.demobib.de angeboten. Hinweis: Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt Betriebe und Beschäftigte bei der Gestaltung des demografischen ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 5855
Ein Unternehmens kann langfristig nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn es mit gesunden Belegschaftsstrukturen im Kampf um die besten Köpfe die Nase vorne hat. Dabei sollte das Erfahrungs- und Praxiswissen der Älteren mit dem neuen Wissen von Jüngeren verbunden und für betriebliche Innovationsprozesse genutzt werden. Sie brauchen dazu eine Unternehmens- und Arbeitsorganisation, die den Prozess ...
Stand: 26.07.2017
Dialog: 5843
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass der Betriebs-/Personalrat mit dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention abschließt. In einer solchen Vereinbarung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bzw. bei welchen Verhaltensauffälligkeiten von einer Suchtgefährdung auszugehen ist und wie die betrieblich Verantwortlichen damit umgehen ...
Stand: 15.06.2023
Dialog: 5424
Die Teilnahme älterer Beschäftigter an betrieblich organisierten Weiterbildungsveranstaltungen stellt für Personen dieser Zielgruppe oftmals eine große Überwindung dar. Dies liegt mitunter darin begründet, dass der Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen häufig lange Zeit zurückliegt und die Vorstellung, den daran gekoppelten Erwartungen Vorgesetzter (die Anwendung des vermittelten Wissens ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 5854