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7.3 Vorgaben zu Brandschutzhelfern. Zur Anzahl an Brandschutzhelfern wird dort ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Beauftragten im Betrieb, z. B. Strahlenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, haben Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion. Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: „Vier Augen sehen mehr als zwei“. Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z. B. Meister ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Konkretisiert wird die Ausführung zum Alarm- und Gefahrenabwehrplan in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Punkt 10. Nach der ASR A2.3 wird z. B. für Arbeitsstätten ...
Stand: 05.02.2023
Dialog: 8186
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten.Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber ...
Stand: 19.09.2024
Dialog: 23595
Zuerst sollte geklärt werden, welche Gründe für die teilweise Ablehnung der Beschäftigten bezüglich des Tragens von Schutzhandschuhen vorliegen. Sofern diese in der Person des Beschäftigten liegen, wie z. B. gesundheitliche Probleme wie Hautrötungen oder ähnliches, kann dies evtl. durch anderes Handschuhmaterial behoben werden. Ebenso können nicht ergonomisch bzw. individuell angepasste ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 5431
Nach gängiger derzeitiger Rechtsauffassung sind ehrenamtlich Tätige keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Allerdings wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) der Begriff des Beschäftigten sehr weit gefasst, so dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umgang mit Desinfektionsmitteln ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
"Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
machen, anrechenbar (z. B. bei den Aufgabenfeldern 7.1 bis 7.4 der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2). ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 19823
2 bis 4 anwenden oder die sich in Laserbereichen von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 aufhalten, über das zu beachtende Verhalten unterwiesen worden sind.Die Durchführungsanweisungen zu § 8 führt aus, dass die Unterweisungen entsprechend § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" durchzuführen sind. Sie sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu wiederholen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 17041
der Laserschutzbeauftragten folgendes nachzulesen:"Für die Überwachung des sicheren Betriebs von Laser-Einrichtungen sind erforder-lichenfalls mehrere Laserschutzbeauftragte zu bestellen. Folgende Punkte können die Bestellung mehrerer Laserschutzbeauftragter erfordern:Komplexität der Aufgabenstellung (z. B. wechselnde Aufbauten, häufige Justierung, Einsatz von Fremdfirmen, unterschiedliche Fachbereiche u ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 10058
Die Höhe von einzelnen Strafen bzw. Ordnungsstrafen für Arbeitgeber richten sich nach dem für den jeweiligen Verstoß einschlägigen Gesetz (z. B. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)). Die Strafandrohung im Höchstmaß differiert in diesen unterschiedlichen Gesetzen. So ist z. B. ein ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verstoß nach ArbSchG ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15375
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
%, b) in sonstigen Betrieben 10 %." ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 28152
. Der Arbeitgeber hätte auch keine Möglichkeit, eventuelle Maßnahmen durchzusetzen, z. B. auf Gespräche Einfluss zu nehmen.Anders sieht es allerdings für die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Geräten aus:§ 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.Ein ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R ...
Stand: 10.03.2023
Dialog: 42901
Brandschutzhelfer auszubilden. Hier ist eine spezielle Zusatzausbildung im Bereich des Brandschutzes, wie z. B. als Brandschutzbeauftragter, erforderlich. ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 20680
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645