Ergebnisse 21 bis 40 von 66 Treffern
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
%. "Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
gegeben.Weitere Informationen zur erforderlichen Anzahl von Ersthelfern sind Abschnitt "Ersthelfer" der DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I 509) "Erste Hilfe im Betrieb", insbesondere Nr. 6.3 "Anzahl" zu entnehmen. Ggf. sollten Sie die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer im direkten Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse abstimmen.Hinweise:Auf den Punkt 4.8.1 und dort den Abschnitt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind: • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren, • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten, • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten, • Fachliche Nähe ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
Die Anzahl der vom Arbeitgeber/Unternehmer zu bestellenden Ersthelfer ist u.a. abhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Kennzeichen einer so genannten Ich-AG ist, dass es sich um ein Ein-Personen-Unternehmen handelt. Damit entfällt für eine Ich-AG aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Pflicht Ersthelfer zu bestellen. Auf Großbaustellen werden aber öfters mehrere kleinere ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:•Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;•Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
Für die Fragestellung relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der dritte Abschnitt des vierten Kapitels (Erste Hilfe) der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Im § 26 der DGUV Vorschrift wird die erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung beschrieben, im § 27 die erforderliche Anzahl und Ausbildung von Betriebssanitätern ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
des berufsgenossenschaftlichen Aushangs zur „Ersten Hilfe“ Anschriften und Telefonnummern vorhandener Rettungsdienste, Ersthelfer, Betriebssanitäter, nächster Ärzte, Krankenhäuser und die verkehrsmäßigen Möglichkeiten zu deren Erreichung sowie im Betrieb selbst vorhandene Erste-Hilfe-Einrichtungen anzugeben." Regelungen zu Anzahl der Ersthelfer sind in den DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" - Erste ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u. a. für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ein Organigramm ist eine bildliche Darstellung der Aufbauorganisation, das heißt es zeigt, wer wem unterstellt ist und welche Beziehungen zwisc ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
) und die personellen Voraussetzungen (Anzahl und Ausbildung von Ersthelfer). Die Sachkosten trägt der Sachkostenträger der Schule (Städte, Gemeinden usw.).Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern (z.B. Klassenfahrten, Besichtigungen) adäquat ausgebildet sind. Dies gilt insbesondere für Lehrkräfte des Faches Sport ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096
des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1.Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen."Konkretisiert werden die Anforderungen der OStrV durch die TROS "Laserstrahlung", hier insbeondere die TROS "Laserstrahlung Teil Allgemeines". Zu der Anzahl der Laserschutzbeauftragten ist dort unter der Nummer 5.3 Anzahl ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 10058
Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese Antwort ergibt sich aus § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II, der wie folgt lautet: „Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz ...
Stand: 26.08.2014
Dialog: 21854
Gemäß § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens vierteljährlich zusammentritt und sich ausdem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeit ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
Die Forderung zur Benennung von Ersthelfern ergibt sich explizit aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse). Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl der vom Arbeitgeber beschäftigten versicherten Personen. Andere Personen müssen bei dieser Ermittlung erforderlicher Ersthelfer nicht einbezogen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796
von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen. Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen Beauftragten im Betrieb, z.B. Strahlenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, haben Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367
zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 42876