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Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem Ste ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572
Gefahren, z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. Die Beleuchtungsstärke in diesen Bereichen einschließlich der außen angebrachten Treppen und der Sammelstellen muss mindestens 1 lx betragen. Auf die Begrenzung der Blendung ist zu achten. Dabei sind auch die Beleuchtungsanlagen in der Umgebung zu berücksichtigen.Hinweis:Die Beleuchtungsstärke ist in einer Höhe ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 43837
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Fußböden (Gitteroste) von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4688
Die Novellierung der ASR A2.3 wurde im März 2022 im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben und brachte viele Neuerungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen mit sich. Basis für die Novellierung war ein simulationsbasierendes Fachgutachten zum Einfluss von Wegbreiten, Treppen, Türen und Einengungen auf das Fluchtverhalten von Menschen im Gefahrfall ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867
ist, in einen gesicherten Bereich führen.Bei der Bemessung der Verkehrswege/Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darstellen, ist die ASR A2.3 heranzuziehen.Ob es möglich ist, die angesprochenen Spinde im Flur aufzustellen, muss letztlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Ggf. sollte der vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr beratend hinzugezogen werden.Hinweis:Weitere Anforderungen ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe aufweisen. Notausstiege in Boden- oder Deckenöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,70 m x 0,70 m oder einen lichten Durchmesser von 0,70 m aufweisen." ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
müssen Verkehrswege so ausgeführt sein, dass sie leicht und sicher begangen werden können. Nach Ihrer Beschreibung ist es durchaus denkbar, dass der Höhenunterschied von 23,5 cm bewirkt, dass diese Anforderung der ArbStättV eben nicht mehr erfüllt ist.Ein weiterer Anhaltspunkt für diese Annahme ergibt sich aus dem Punkt 4.5 Absatz 4 der ASR A1.8 "Verkehrswege". Dort ist festgelegt, dass Treppen in Arbeitsstätten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
Angaben über Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 1.8 Absatz 1."Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
erreicht und von denen aus die Arbeiten so durchgeführt werden können, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 wird dazu u.a. ausgeführt, dass die Forderung des gefahrlosen Erreichens erfüllt ist, wenn Treppen, Steigleitern oder einhakbare Leitern vorhanden sind, über die Bühnen unmittelbar oder über Laufstege erreicht werden können.Laufstege wiederum ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist hier folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
In der Neufassung der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden statt der bislang gebräuchlichen Begriffe erster und zweiter Fluchtweg die BezeichnungenHauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
definierten Rettungswege,sofern sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebevarianten (z.B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z.B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen)."Anforderungen der Bauordnungen der Länder sind gesondert mit der zuständigen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Verkehrswege Folgendes:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
Ein Verkehrsweg, den Beschäftige bei der Arbeit benutzen, ist Teil der Arbeitsstätte, für den die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gültig ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV).Die ArbStättV trifft zu Verkehrswegen unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV folgende Regelung:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
, aus: Nach Punkt 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt folgendes: (1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. (2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
nicht unterschreiten.(3) Laderampen müssen über geeignete Auf- bzw. Abgänge verfügen. Wenn betriebstechnisch möglich, sind Auf- bzw. Abgänge als Treppen oder als geneigte sicher begeh- oder befahrbare Flächen auszuführen. Die Auf- bzw. Abgänge sollen möglichst nahe an den Be- und Entladestellen angeordnet sein. (4) Laderampen mit einer Länge von mehr als 20 m müssen, sofern betriebstechnisch möglich ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230