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Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274
Hierzu ist in Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" Absatz 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"(11) Automatische Schiebetüren dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen und sie den „Technischen Baubestimmungen ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43734
2,00 m betragen. Eine Unterschreitung der lichten Höhe von maximal 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für Wartungsgänge darf eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Hinweis: Beim Errichten von neuen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
nicht unterschritten werden darf. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Weitere Hinweise: Relevant ist in Bezug auf den Wartungsgang auch Nummer 2.1 Absatz 1 des Anhangs: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 konkretisiert dies in Abschnitt 7 Absatz 1. wie folgt:"Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind. Leicht zu öffnen ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 3302
werden kann. Gänge zur Instandhaltung dürfen eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m nicht unterschreiten. Eine weitere Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen im Verlauf von Gängen zur Instandhaltung von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“)." ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43533
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328
, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern. Ein Kabelschacht, zu dem Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, fällt damit grundsätzlich unter den Begriff der Arbeitsstätte (siehe auch Abschnitt C der Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung). Welche Maßnahmen im Detail ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
im Verlauf von Hauptfluchtwegen genannt:Bei einer Anzahl von 5 Personen im Einzugsgebiet mindestens 0,80 m lichte Breite, bis 20 Personen 0,90 m; bis 200 Personen 1,05 m; bis 300 Personen 1,65 m; bis 400 Personen 2,25 m.Weitere Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sind unter Abschnitt 7 zu finden. ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 4853
Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
zur Verfügung gestellt werden müssen, dass der Raum verschließbar, nicht einsehbar und verdunkelbar sein muss. Nach der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" Punkt 6 Ausführung Absatz 4 müssen verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Unserer Einschätzung nach, ist ein Bereitschaftsraum ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
, dass die Mindestbreite des Fluchtweges durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden darf.Weiterhin müsste geprüft werden, ob es sich um (notwendige) Tore für Angriffswege der Feuerwehr handelt. Dies müsste dem Brandschutzkonzept zu entnehmen sein oder mit der örtlich zuständigen Feuerwehr geklärt werden.Wir empfehlen die Zulässigkeit der Maßnahme ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
. Terassentür) oder als Schlupftür in Toren ausgebildet ist, oder durch einen Notausstieg.(5) Ein Notausstieg kann z.B. ausgebildet sein als Fenster in Wandöffnungen oder Luke oder Klappe in Boden- und Deckenöffnungen.(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
muss vermieden werden"Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen an Türen in Arbeitsstätten finden sich in der technischen Regel - ASR A1.7 "Türen und Tore" (www.baua.de/ASR/).Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Maßnahmen der o. g. VdS-Richtlinien zu prüfen und ggf. anzuwenden. Gesetzliche Vorgaben an Brandwände, Brandabschlüsse inkl. Türen ergeben sich aus der Landesbauordnung (z ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 13796
der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern.(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4 ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowieEinrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern.(3) Arbeitsräume ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 42332