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ungehindert bewegen können. Konkretisiert werden die Anfoderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In § 9 (1) Nr. 5 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Absatz 2 BetrSichV ist bei der Gefährdungsbeurteilung insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:"1.die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2.die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
Die Gaslöschanlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter Punkt 3 finden sich u ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
auch dort, wo sich Beschäftigte aufhalten....Demnach ist eine Sichtverbindung in Augenhöhe durch Fenster, durchsichtige Türen oder Wandflächen mit einer Mindestabmessung von 1,25 m² vorzusehen. Für Räume mit einer Grundfläche bis 600 m² soll die Gesamtfläche der Sichtverbindungen 1/10 der Raumgrundfläche betragen. Für Räume über 600 m² sollen mehr als 1/100 der Grundfläche für zusätzliche Sichtverbindungen vorgesehen werden.Zu ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
sollen folgende Richtwerte ohne Schutzmaßnahmen nicht überschritten werden (Quelle: Kompendium "Arbeitsschutzrecht" - 2007; Taeger / Rose; Verlag Hüthig Jehle Rehm GmbH) :1. Grenzhublast in kg bei gelegentlichem Heben und Tragen(weniger als zweimal je Stunde; bis zu 3-4 Schritten)Lebensalter Frauen Männer15-18 J ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.6 "Lüftung". Unter dem Punkt 6.6 Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung ist dort Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat bereits vor dem Errichten oder Anmieten der Arbeitsstätte zu überprüfen, ob die Forderungen nach Punkt 4 sowie den Punkten 6.3 bis 6.5 eingehalten werden können. Im Rahmen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43978
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren.Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 3.5 "Raumtemperatur""(1) Arbeitsräume ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
Wird ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt, ist eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers zur Sicherstellung der Ersten Hilfe im Notfall erfüllt werden (§§ 24 und 25 der DGUV Vorschrift 1 "Grundlagen ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 6678
Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nennt unter der Nummer 1.5 Abs. 1 die generellen Anforderungen an die Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken: an Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 5143
, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. Hierfür ist eine Lüftung nach Punkt 6.1 Absatz 3 ausreichend. Falls ein Waschraum nach Kategorie B oder C (siehe Punkt 6.1 Absatz 1 Anstrich 2 oder 3) erforderlich ist, muss über die räumliche Kombination anhand der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden." ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Wesentliche Punkte sind für Verkehrswege, auf die betrieblicher Zugriff besteht ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
der Erstellung geltenden Rechtsvorschriften entsprochen haben. Allerdings kann auch bei bestehenden Gebäuden eine Anpassung an neue Vorschriften verlangt werden, wenn „dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist“ (§ 87 Abs. 1 BauO NRW). Ob im Einzelfall eine Anpassung notwendig ist, entscheidet die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auf die grundsätzlich Pflicht ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
Der Arbeitgeber hat nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078
GegenständenBauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.1. Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen anzubringen.[...]"Unter dem Punkt 5.1 ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559