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Es müssen verschiedene Situationen unterschieden und in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden:Es bewegt sich nur einer dieser Transportwagen gleichzeitig durch den Flur, der für den Notfall als Fluchtweg ausgewiesen ist.Es bewegen sich mehrere Transportwagen im Einbahnstraßenverkehr mit variabler Bewegungsrichtung durch den FlurEs können sich Transportwagen begegnen.Solange die erforderlich ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 12103
Ihre Frage betrifft im Kern das Thema Alleinarbeit, zumal Chlorgasräume sich erfahrungsgemäß zumeist abseits von anderen Arbeitsplätzen befinden. In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ist unter § 9 Abs. 7 eine Regelung für Tätigkeiten in Alleinarbeit getroffen: Wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einer oder einem Beschäftigten allein ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaß ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 12747
der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
oder Sonderbauverordnung sollten daher im direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde geklärt werden.Zu Versammlungsstätten ist auch die DGUV Information 215-310 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen“ interessant. Dort findet sich zu dem Veranstalter und dem Betreiber folgende Definition:"Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen." Damit ist eine RLT-Anlage für die damit klimatisierten Personen kein Arbeitsmittel.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient "der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten" (§ 1 ArbStättV)."Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend nicht ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Regelungen, den Betrieb von Müllfahrzeugen betreffend, sind insbesondere unter Abschnitt II der DGUV Vorschrift 43 (bisher: BGV C 27) "Müllbeseitigung" angeführt. Hier wird die Alleinarbeit an der Schüttung eines Müllfahrzeuges nicht ausdrücklich verboten. Gemäß den Durchführungsanweisungen zu § 10 der BGV C27 werden Verletzungen durch die Belade- und Fördereinrichtungen vermieden, wenn 1 ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 2603
für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV; diese enthalten beispielhafte Umsetzungen zur Erfüllung der in der Verordnung vorgegebenen Schutzziele. Bei Einhaltung der ASR kann der Betreiber der Arbeitsstätte davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. In der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass Arbeitsstätten vom Arbeitgeber so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen (§ 3a ArbStättV).Die ArbStättV stellt Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsplätzen in Gebäuden ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 13673
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Unter der Annahme, dass in dem Vereinsheim Arbeitnehmer beschäftigt werden, hat der Betreiber des Vereinsheims arbeitsschutzrechtliche Arbeitgeberpflichten. Das bedeutet, dass der Betreiber insbesondere die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ergebenden Pflichten und Anforderungen erfüllen muss, z. B. hat er dafür zu sorgen, dass im Notfall ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 4872
eine Übersichtskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen. Der Grundriss in Flucht- und Rettungsplänen ist vorzugsweise im Maßstab 1:100 darzustellen. Die Plangröße ist an die Grundrissgröße anzupassen und sollte das Format DIN A3 nicht unterschreiten. Für besondere Anwendungsfälle, z. B. Hotel- oder Klassenzimmer, kann auch das Format DIN A4 verwendet werden. Der Flucht- und Rettungsplan muss farbig angelegt ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 43695
Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Arbeitsplätze an Bord von Schiffen werden nicht von der ArbStättV erfasst. Damit sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) nicht anwendbar.Für Fragen, die die Seeschifffahrt direkt betreffen, wenden Sie sich bitte ...
Stand: 04.02.2018
Dialog: 42188
Ja.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
einzelne Büroräume erreicht werden).Auf die Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Unterkünfte für Mitarbeiter: "Arbeitssättenregel" und "Ihre Verantwortung als Betreiber" weisen wir hin. ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 43908
gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Die Wahrung der Hygiene ist das wesentliche Schutzziel beim Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen. Dies soll durch Forderungen z. B. nach Handwaschgelegenheiten, fließend warmem und kaltem Wasser sowie Mitteln zum Reinigen und Desinfizieren der Hände gewährleistet werden.Für das Betreiben ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678