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Welche Anforderungen werden an die Flucht- und Rettungswege auf Seeschiffen gestellt? Gilt hier die ASR 2.3?

KomNet Dialog 42188

Stand: 04.02.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

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Frage:

Welche Anforderungen werden an die Flucht- und Rettungswege auf Seeschiffen gestellt? Gilt hier die ASR 2.3?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Arbeitsplätze an Bord von Schiffen werden nicht von der ArbStättV erfasst. Damit sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) nicht anwendbar.

Für Fragen, die die Seeschifffahrt direkt betreffen, wenden Sie sich bitte an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), Dienststelle Schiffssicherheit.