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Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter Ziffer 1.5 (3) folgendes ausgeführt:"Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
eine Haltevorrichtung haben,c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In Abschnitt 4.6 finden sich die Anforderungen an Steigeisengänge und Steigleitern.Besonders möchten wir die Absätze 5 und 6 des Abschnitt 4.6.2 hervorheben. Dort lässt sich Folgendes ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
einer Arbeitsstätte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".zu Frage 1:In Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 findet sich folgende Definition für Fluchtwege:"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
für Arbeitsstätten (ASR) zugrunde zu legen. Bei Einhaltung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Gemäß Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs zur ArbStättV müssen Arbeitsstätten u. a. mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In dieser ist unter Abschnitt 4.6.2 ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
Nach Nummer 4.2 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 28752
und Beschaffenheit von TürenTüren von Laboratorien müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein. Schiebetüren sind für Laboratorien nicht zulässig. Labortüren sind geschlossen zu halten.Die erforderliche Laufbreite vorbeiführender Verkehrswege darf durch geöffnete Türen nicht eingeengt werden. Dies kann beispielsweise durch das Zurücksetzen der Labortür in den Raum erreicht ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42585
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Unter dem Punkt 5 Absatz 1 ist zu den Grundflächen am Arbeitsplatz folgendes nachzulesen:"(1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter dem Abschnitt 10 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 4747
lassen." Unter dem Punkt 5.4 wird zu dem Gefahrenbereich Absturz folgende Aussage getroffen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Nach Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 gilt Folgendes:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Der Fluchtweg beginnt an allen Orten ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
darstellen, ist die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie die ASR A1.8 "Verkehrswege" heranzuziehen.Die sichere Begehbarkeit der Treppe erfordert die Benutzung des Handlaufes. Aus ergonomischen Gründen muss die Oberkante der Absturzsicherung nicht identisch mit der Höhe des Handlaufes sein.Treppen müssen mit einem griffsicheren Handlauf ausgerüstet sein. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
Grundsätzlich ist hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 2.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
• mit Zwischenhandläufen ausgerüstet sein, mit denen sie in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt werden, wenn die Stufenbreite mehr als 4 m beträgt. In Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen Treppen auf beiden Seiten einen Handlauf besitzen."Die grundsätzlichen Anforderungen an Handläufe sind in der DGUV Information 208-005 und der ASR A1.8 "Verkehrswege" identisch. Auch in der ASR A1.8 wird ein Handlauf ...
Stand: 09.12.2024
Dialog: 19450
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
. Die erforderlichen Beleuchtungsstärken für Verkehrswege in Gebäuden finden Sie in der Tabelle im Anhang 3 der ASR A3.4. Für Fluchtwege ist unter der Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung geregelt, dass diese mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten sind, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 44020
Die Gestaltung von Steiggängen, wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen, ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774