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Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
werden, die sowohl einen Absturz von Beschäftigten als auch von Arbeitsmitteln sicher verhindern.Weitere Vorgaben finden sich unter der Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" des Anhangs der BetrSichV. Insbesondere möchten wir hier die folgenden Nummern hervorheben:"3.1.5 An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen liegt vor, wenn insbesondere– Be- und Entladearbeiten,– Arbeiten zur Ladungssicherung,– Betätigung von Einrichtungen, Aggregaten oder Stellteilen des Fahrzeuges,– Überwachung von Arbeitsabläufen,– Füllstandskontrollen,– Probenahmen,– Kontrollarbeiten,– Entnahme und Wiederanbringung von Ersatzrädernnicht vom Boden aus möglich sind, sondern den Aufenthalt von Personen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. In ihrem konkreten Fall ist die Geländerhöhe größer zu wählen, da sich der Arbeitnehmer beim Reinigen der Fenster herauslehnen wird. Desweiteren muss das mobile Schutzgeländer so befestigt sein, dass der Schutz gegen Absturz gegeben ist. Hinweis: Für zeitweilige Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen können auch zeitweilige ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
werden müssen, gilt ansonsten:Gemäß Punkt 4.6.3 Abs. 4 der ASR A1.8 müssen erst ab einer Fallhöhe von 5 Metern Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz vorhanden sein. Die von Ihnen beschriebenen Steiggänge könnten also sowohl ohne Steigschutzeinrichtung als auch ohne Rückenschutz ausgeführt sein, wenn sie nicht zur Rettung von Personen dienten.Bei Fallhöhen zwischen 5 und 10 Metern könnte die Absturzsicherung ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
können der TRBS 2121 Teil 2 entnommen werden. Der Zugang über innenliegende Leitern ist zulässig- bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m oder- bei Arbeiten an Einfamilienhäusern,wenn die dabei bestehenden Gefährdungen (z. B. umfangreicher Materialtransport, Schließen von Durchstiegsöffnungen) in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.“ Eine explizierte Absturzhöhe wird in der TRBS ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Punkt 4.1 Abs.3 ist bei Arbeitsplätzen, welche sich 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche befinden, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 der ASR A2.1 erforderlich sind. Gemäß der Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz ist als erste Maßnahme eine Absturzsicherung (z. B ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Durchführungsanweisung entnehmen können, werden hier zwar Absturzsicherungen gefordert (§ 6); bei Böschungen mit einer Neigung von bis zu 1:1 (45°) kann das Schutzziel aber auch durch geeignete Bepflanzungen erreicht werden.Insgesamt sollte die Notwendigkeit einer Absturzsicherung sowie deren Art bzw. Ausführung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geprüft ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
über den Kühlturm. Auch außerhalb des eigentlichen Arbeitsbereichs Kühlturm müssen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein: getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, ggf. Schwarz-Weiß Bereich, Hautschutzplan, Desinfektionmöglichkeiten, arbeitsmedizinische Betreuung.Das Regelwerk für den Umgang mit biologischen Stoffe und den Gefahrstoffen enthält daher kein generelles Verbot des Betretens ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 6015
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
anzusprechen ist der Arbeitsschutzausschuss gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz, in dem der Betriebsrat Mitglied ist.Die Beschäftigten sind gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.Hinweis: Diese Problematik müsste bereits im Baugenehmigungsverfahren des Schießstandes von der zuständigen ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
über Flur sind, müssen dort, wo keine ständigen Be- und Entladestellen vorhanden sind, mit Absturzsicherungen ausgerüstet werden. Die Regelausführung der Absturzsicherung ist ein mindestens 1 m hohes Geländer mit Handlauf, Knie- und Fußleiste. Auf- und Abgänge müssen immer mit einem Geländer versehen werden. Ungesicherte Rampenkanten (ständige Be- und Entladestellen) sind durch gelb-schwarze ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
. a. folgende Begriffsbestimmungen:"3.1 Absturz ist das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen....3.5 Absturzsicherung im Sinne dieser ASR ist eine zwangsläufig wirksame Einrichtung, die einen Absturz auch ohne bewusstes ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. In die Gefährdungsbeurteilung ist die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" einzubeziehen. Anforderungen an Absturzsicherungen sind § 24 "Arbeitsplätze auf Fahrzeugen" und § 25 "Ein- und Ausstiege, Aufstiege" sowie den entsprechenden Durchführungsanweisungen zu entnehmen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903