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, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
Nach den Begriffsbestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2) sind Arbeitsmittel "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden keine Unterschiede hinsichtlich der Zulässigkeit möglicher Schadstoffbelastungen von Arbeitsmitteln in Laboratorien oder betrieblichen Bürobereichen getroffen. Es sollte aber auch berücksichtigt werden, dass labortypische Gerüche an Arbeitsmitteln teils auch dann schon feststellbar sind, wenn noch nicht von einer relevanten Schadstoffbelastung ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372
ungehindert bewegen können. Konkretisiert werden die Anfoderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In § 9 (1) Nr. 5 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
(Maschine) und des Arbeitsablaufs.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere für die Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen (vergl. §3 Absatz 2 BetrSichV). Weiterhin muss er bei seiner durchgeführten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.Nach § 3 ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eing ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
Gemäß § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäfti ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
In der ASR A3.6 "Lüftung", Punkt 5.3 Absatz 2 heißt es:"(2) Eine Verringerung der Lüftungsquerschnitte bei kontinuierlicher Lüftung zur Anpassung an Witterungsbedingungen (z. B. niedrige Außenlufttemperaturen, starker Wind) muss durch Verstellbarkeit möglich sein (z. B. Kippstellung der Fenster). Ist die Verstellbarkeit der Öffnungsfläche fein justierbar, ist auch bei Außenlufttemperaturen unter + ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 19635
und für Fahrzeuge sowie dazugehörige Anhänger, die für die Beförderung von Personen und den Gütertransport bestimmt sind...."Somit ist in Ihrem Fall die ASR A1.8 nicht anzuwenden, sondern die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihren Anhängen.Die BetrSichV fordert, dass Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen dürfen, die hinsichtlich ihrer Verwendung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
die sicherheitsrelevanten Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen. Der typische Einsatzbereich von Bockgerüsten ist eine Baustelle. Hier bestehen häufig hohe Verletzungsgefährdungen beim Absturz auf harte Untergründe, scharfe Kanten von Bauwerksteilen, Maschinen oder Baumaterialien und eine Pfählungsgefahr ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
Ein der DIN EN 3 entsprechender Feuerlöscher kann gewerblich eingesetzt werden. Die Norm macht keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Anwendung.Weitere Informationen zur Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" unter Ziffer 4. ...
Stand: 10.11.2019
Dialog: 6178
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst d ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
Gemäß § 1 Absatz 5 Ziff. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt der Anhang Nummer 6 nicht für die Arbeit an Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten.In der Veröffentlichung des LASI - LV 40 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (Stand: Aug. 2020) wird unter Nr. 3 angeführt:"Frage:Wann liegt ein Bedienerplatz von Maschinen ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
Es gibt zwei wesentliche Vorschriften, die die Arbeits- bzw. Arbeitsplatzgestaltung an Arbeitsplätzen und Bildschirmarbeitsplätzen regeln: 1) Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 2) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bei der Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefahren eines Arbeitsplatzes wird nicht in Bildschirmarbeitsplatz und rechnerunterstützer Arbeitsplatz unterschieden ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Bildschirmgeräte innerhalb von Arbeitsstätten.(2) Diese ASR gilt nicht für:1. die nicht regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte,2. die Verwendung von Bildschirmgeräten außerhalb von Arbeitsstätten (z. B. beim Kunden, in Verkehrsmitteln, im Privatbereich) oder außerhalb von Telearbeitsplätzen,3. Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,4 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen.Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege") genannt.Der Anwendung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 1707