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Nach den Begriffsbestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2) sind Arbeitsmittel "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.In § 6 ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
oder Verlagerung von Arbeitgeberpflichten auf den Arbeitnehmer ist nicht möglich. Da die Einrichtung der Telearbeit von der Einwilligung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abhängig ist, dürfte die Verweigerung zum Zutritt in die häusliche Wohnung nur einmal auftreten, da der Arbeitgeber danach zwangsläufig die Vereinbarung zur Telearbeit kündigen muss. Ihm ist durch die Zutrittsverweigerung die Möglichkeit ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
Die Einrichtung von Arbeitsplätzen regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 3a ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
. Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und5. Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display.[...]"Hinweis:Telearbeit und mobile Arbeit sind nicht gleichzusetzen.In der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI ist unter 9. Telearbeit - mobile ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Gegenständen betrachtet werden. Demgegenüber ist es aber nicht möglich, unter einem Schwerlastregal einen regelrechten ständigen Arbeitsplatz einzurichten. Dies folgt aus der Ziffer 5.1.5 Abs. 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort wird festgelegt, dass Bewegungsflächen von Arbeitsplätzen sich nicht mit Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21933
insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."Gemäß § 1 Abs.5 ArbStättV gilt der Anhang 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" u.a. nicht für"1. Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
Bildschirmarbeitsplätze müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen. Unter der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV sind grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes formuliert. Unter Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs heißt es: "Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
Die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsraum und Arbeitsplatz sind im § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsräume sind demnach Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.In der LASI-Leitlinie zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40) wird zu § 2 Abs. 4 der ArbS ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen, - Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen, - Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen und - Flächen für Sicherheitsabstände, soweit sie nicht bereits in den Stell- oder Funktionsflächen berücksichtigt sind. Beispiele für erforderliche Grundflächen von Arbeitsplätzen ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
An wichtigen gesetzlichen Regelungen ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung zu nennen. Die VBG hat eine Publikation für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten) herausgegeben. Die Normenreihe DIN EN 29241 und DIN EN ISO 9241 beschreibt die ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgerä ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 1957
, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Verordnung in Bezug auf Telearbeitsplätze im Wesentlichen auf Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze beschränkt. Dabei steht die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Mobiliar, sonstigen Arbeitsmitteln und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. ... „Mobiles Arbeiten“ (gelegentliches Arbeiten von zuhause aus oder während der Reisetätigkeit, Abrufen von Emails ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG, da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1890
von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
am Arbeitsplatz,- Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen,- Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen,- Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen und- Flächen für Sicherheitsabstände, soweit sie nicht bereits in den Stell ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895