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Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber u. A. nach § 4 Abs. 4 Vorkehrungen zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Inwieweit ein Nebenfluchtweg ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt:Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
ausgegangen werden muss. Inwieweit auf subjektive Eindrücke der Beschäftigten bei der Verwendung von vormals in Laboratorien verwendeten Arbeitsmittel eingegangen wird, sollte daher im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372
Grundsätzliche Vorgaben an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 4 der ArbStättV und unter der Nummer 2.3 des Anhangs wird u. a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Arbeitgeber, die Beschäftigte in Arbeitsstätten beschäftigen. Grundsätzlich sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten, oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV sind Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
Antwort nachzulesen:"Eine Verpflichtung zur Anwendung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten schreibt die Arbeitsstättenverordnung nicht vor. Jedoch hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 ArbStättV durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die Technischen ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Regelungen zu Sanitärräumen auf Baustellen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Weitere Anforderungen finden ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.6 "Lüftung". Unter dem Punkt 6.6 Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung ist dort Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat bereits vor dem Errichten oder Anmieten der Arbeitsstätte zu überprüfen, ob die Forderungen nach Punkt 4 sowie den Punkten 6.3 bis 6.5 eingehalten werden können. Im Rahmen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43978
)."Auch wenn ein generelles Verbot durch den Gesetzgeber nicht erlassen wurde, ist die Situation in einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV zu betrachten und entsprechende Maßnahmen sind durch den Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
aneinander grenzende Bereiche möglichst nur um eine Rutschbewertungsgruppe unterscheiden (z.B. R12 und R11)."Alles andere muss in der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung mit betrachtet werden (§ 3 ArbStättV). Größenangaben für Übergangszonen sind nicht festgelegt. ...
Stand: 30.05.2025
Dialog: 16182
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden ...
Stand: 28.04.2023
Dialog: 43525
die Arbeitsflächenbreite von 1600 mm bis auf 1200 mm verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m2 betragen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Größe des Schreibtisches eigenverantwortlich zu beurteilen. Hierbei hat er auch die genannten Vorschriften zu beachten. Wählt er eine andere ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777
, beschwerdefreies Erkennen ermöglichen. Dies ist für Zeichen, die unter einem Sehwinkel zwischen 22 Bogenminuten und 31 Bogenminuten erscheinen, erfüllt."Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
" nochmals konkretisiert worden.Unter dem Punkt 11 der ASR A2.3 ist Folgendes nachzulesen:"11 Unterweisung und Übung zur Evakuierung(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Verlauf der Fluchtwege, über die bei Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge erforderlichen Maßnahmen und die Kennzeichnung sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583