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Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014 ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584
Dienst nicht antreten können, kann es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne von § 14 ArbZG handeln. In diesem Fall darf u. a. von den Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten abgewichen werden, wennder Fall unanhängig vom Willen der Betroffenen eintritt (also nicht geplant wurde) unddie Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
Ruhepause gewährt werden.Auf die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Arbeitszeitrechtlichen Behandlung von Reisezeiten weisen wir hin. ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 4441
, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen!Unterschied zwischen Arbeitszeit und LenkzeitDer neu in das Arbeitszeitgesetz eingefügte § 21a bedarf bei der Bemessung der Einsatzzeiten des Fahrpersonals im Hinblick auf die zulässige Lenk- und Arbeitszeiten einer besonderen Beachtung:Zu unterscheiden ist zwischen Arbeitszeit und Lenkzeit!Als Arbeitszeit gelten insbesondere folgende Tätigkeiten:- der reine Dienst ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
, ununterbrochene Einsatzzeiten der Brückenfahrer auf maximal 2 Stunden zu beschränken und durch Pausen oder durch andere Aufgaben, die weniger Konzentration und eine ergonomisch unbedenkliche Körperhaltung erfordern, abzuwechseln. Die konkrete Festlegung erfolgt in der Regel nach Beteiligung des betriebsärztlichen Dienstes und der Personalvertretung im Rahmen einer Dienstvereinbarung. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Für die Arbeitszeit eines Hausmeisters gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Evtl. können abweichende Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG Anwendung finden; diese können in Tarifverträgen oder in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags enthalten sein. Da nicht bekannt ist, ob und ggf. welche tariflichen Regelungen anzuwenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
ist zu beachten. Gemäß Art. 34 VO (EU) Nr. 165/2014 haben Fahrer für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten zu benutzen.Bei Fahrzeugen, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, muss ein entsprechender Fahrtenschreiber eingebaut werden, wenn das Fahrzeug eine zHM ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
Linienlänge mit gesteckter Fahrerkarte geführt, ist das EG-Kontrollgerät über die Menüeinstellung (Eingabe Fahrzeug) auf OUT - Betrieb einzustellen.OUT - Betrieb bedeutet dabei:Die Fahrt erfolgt nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006, die Aufzeichnung im OUT - Betrieb werden auf der Fahrerkarte gespeichert und dienen gegenüber der Kontrollbehörde als Nachweis.Wechselt der Fahrer ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
mit jeweils für diesen Zweck bestimmter, besonderer Ausstattung, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf dienen, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,Das unter b) genannte Beispiel ist für Handwerker in der Regel weniger relevant und kann ignoriert werden. Nehmen also die Handwerker ihr Material ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
(§ 6 ArbSchG), die der Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten dienen. Neben zusätzlichen Pausen als Erholungsphase können dies auch andere Maßnahmen sein, die nur in Kenntnis der realen Arbeitssituation und der örtlichen Gegebenheiten von den Beteiligten getroffen werden können.Aktueller Gesamthinweis:Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 18600
individuell mit dem Beginn der Arbeit am Montag, z. B. um 06:00 Uhr. Der Werktag endet nach der Schicht/dem Dienst und bei mehreren Arbeitsstellen nach dem Ende der letzten Arbeit grundsätzlich nach einer Ruhezeit (Ausnahmen siehe § 5 Abs. 2 bzw. § 7 ArbZG) von mindestens elf Stunden.Da das ArbZG auf die werktägliche Arbeitszeit abstellt, scheidet die Berechnung einer durchschnittlichen Arbeitszeit ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rufbereitschaft richtet sich nach dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag.In Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD, TV-L, TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte/TdL) sowie den kirchenrechtlichen Arbeitsvertragsrichtlinien ist regelmäßig eine Verpflichtung des Beschäftigten zur Rufbereitschaft enthalten (für Teilzeitbeschäftigte u.U. unter dem Vorbehalt ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
in Bereitschaftsdienststufen ist nur hinsichtlich der Entlohnung des Bereitschaftsdienstes von Bedeutung.Rufbereitschaftsdienste sind weiterhin keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Lediglich Zeiten der Inanspruchnahme zur Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem evtl. vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen.Zu Frage 2:An Sonn- und Feiertagen gilt ebenfalls ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
der in der Einrichtung notwendigen Beschäftigten auch diejenigen in sonstigen Bereichen (z. B. Küche, Wäscherei, etc.) mit berücksichtigen können, sofern sie der Pflege dienen. Es gibt Anforderungen an die Qualifikation/Ausbildungszeit/Berufspraxis für bestimmte Tätigkeiten innerhalb von Pflegeeinrichtungen (z. B. für die Stellung/Verabreichung von Medikamenten oder für die Ausübung der Funktion ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 26837