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Ja, bei nicht gezielten Tätigkeiten (wie im Schwimmbad) sind in der Dokumentation insbesondere diejenigen Biostoffe zu verzeichnen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. (vgl. FAQ 7.2 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen“).Auf Kapitel 9 Ziffer 4 der TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung ...
Stand: 14.10.2024
Dialog: 43948
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
Ein Seniorenheim ist eine "Einrichtung des Gesundheitsdienstes" in Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV), wenn in dieser Einrichtung Menschen stationär oder ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden.Deshalb gelten zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen (siehe § 9) die Bestimmungen des § 11 BioStoffV über zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 19850
Nach § 11 Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9, vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegenIn der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 7644
Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23375
zum Abwurf von spitzen und scharfen Gegenständen sowie von Einweginstrumenten stehen im HDZ NRW zur Verfügung: • Gelber durchstichsicherer Behälter für nicht infektiöse spitze und scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln, Kanülen, Skalpelle)• Gelber durchstichsicherer Behälter (9 l) für nicht infektiöse Einweginstrumente (zum Beispiel Klemmen und Scheren in verschiedenen Größen, Pinzetten, Zangen ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 7139
Unter § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung -BiostoffV- ist festgelegt, dass den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchführen, gleichstehen. Das bedeutet, dass der in der Frage genannte Personenkreis, sofern ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
. § 9 Abs. 3 Ziff. 7 BiostoffV. ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
Waschmitteln angemessen sein, aber auch das Sammeln benutzter Wäsche gem. TRBA 250 und die Vergabe an eine externe Wäscherei.Hinweise über geeignete Maschinen/Verfahren ergeben sich aus den folgenden Veröffentlichungen:Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (Stand: Nov. 2017) Nr. 3 "Besondere Verfahren"DGUV Information 207-206 "Prävention chemischer ...
Stand: 15.01.2024
Dialog: 21906
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.In § 2 Absatz 9 BioStoffV ist nachzulesen, dass Beschäftigte Personen sind, die nach § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes als solche bestimmt sind. ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
Arbeitsstoffen" zu erstellen. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutz- und Hygienemaßnahmen nach dem § 9 der BioStoffV festzulegen. Analog können hier auch einige Maßnahmen aus der TRBA 213 "Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen" entnommen werden. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung für die Tätigkeiten "Müllbeseitigung" und "WC-Reinigung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Schutzstufenzuordnung mindestens die Biostoffe oder Gruppen von Biostoffen (z. B. Schimmelpilze) enthalten, deren Auftreten wahrscheinlich ist und die die Gefährdung bei der Tätigkeit maßgeblich bestimmen (Ziffer 9 (4) TRBA 400).Ob im Fall von Reinigungsarbeiten in einer Berufsschule ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden, muss ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
(Biostoffverordnung -BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 (Allgemeine Schutzmaßnahmen) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleiden vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist.Die TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konkretisiert ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
und partikelfiltrierende Halbmasken sind täglich zu wechseln. Im Übrigen sind die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für die Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190) zu beachten [9]."Fazit:Die beschriebene Tätigkeit fällt unter die Biostoffverordnung (vgl. u. a. genannte TRBA 213 Nr. 4.1: "Bei der Abfallsammlung kann abhängig von der Art des Abfalls eine Vielzahl von Bakterien, Schimmelpilzen und Viren auftreten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
sind grundsätzlich allgemeine Schutzmaßnahmen nach § 9 BioStoffV und nach der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" unter Einhaltung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen(TOP-Prinzip) umzusetzen (1. technische/bauliche, 2. organisatorische/hygienische sowie 3. persönliche Schutzmaßnahmen):Arbeits- und Straßenkleidung sind getrennt voneinander aufzubewahren. Abhängig ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852