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(GefStoffV). Konkretisiert werden diese in der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen".Unter dem Punkt 4.1 Absatz 2 ist hier folgendes nachzulesen:"Innerbetrieblich hergestellte Stoffe und Gemische, die nicht in Verkehr gebracht werden, hat der Arbeitgeber selbst einzustufen und zu kennzeichnen. Dies gilt auch für beschaffte Stoffe und Gemische, wenn Anhaltspunkte ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben hiervon ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
Gemäß § 6 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber Stoffe und Gemische, die nicht von einem Lieferanten eingestuft und gekennzeichnet worden sind, beispielsweise innerbetrieblich hergestellte Stoffe oder Gemische, selbst einzustufen. Zumindest aber hat er die von den Stoffen oder Gemischen ausgehenden Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln. Bei der Herstellung neuer ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
die Gefahr von Unfällen bzw. missbräuchlicher Verwendung viel zu hoch. Die genauen Vorschriften zur Anbringung von Kennzeichnungsetiketten finden sich unter Titel III, Kapitel 2 der CLP Verordnung bzw. im Artikel 11 der Richtlinie 1999/45/EG. Beide Rechtsvorschriften besagen, dass ein Kennzeichnungsetikett nur dann nicht erforderlich ist, wenn alle notwendigen Informationen direkt auf der Verpackung selbst ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 21172
innerbetrieblich hergestellte Stoffe oder Gemische, hat der Arbeitgeber selbst einzustufen (§ 6 Absatz 3 GefStoffV).Darüber hinaus hat der Arbeitgeber, wenn Anhaltspunkte für eine unzureichende Einstufung oder Kennzeichnung vorliegen, Stoffe selbst einzustufen und zu kennzeichnen (Pkt 4.1 Absatz 2 TRGS 201).Wenn Ihnen keine Einstufung des Lieferanten vorliegt oder Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
. Die Einstufung ist nicht trivial und ausschließlich von fachkundigen Personen zu erstellen. Der Lieferant des Konzentrates muss für die Sprühflasche, die der private Anwender selbst befüllt, kein Etikett zur Verfügung stellen. Es gibt auch keine Regelung, die zu einer Kennzeichnung von im Haushalt verwendeten gefährlichen Stoffen oder Gemischen verpflichtet. Wenn beispielsweise ein privater Endverbraucher ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
, die sich auf dem europäischen Markt befinden, werden aber von den Herstellern und Importeuren auf Basis der ihnen über den Stoff vorliegenden Daten selbst eingestuft. Das bedeutet unter Umständen: verschiedene Hersteller mit verschiedenen Einstufungen und Kennzeichnungen des augenscheinlich gleichen Stoffes. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Beispielsweise können durch unterschiedliche Herstellungsverfahren ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
Die GHS Kennzeichnung reicht in einer Betriebsanweisung aus. Siehe hierzu den Punkt 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten".3.2.4 Gefahren für Mensch und Umwelt Es sind die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: 1. Zu benennen sind zumindest ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
Es ist sinnvoll, in der Betriebsanweisung die Gefahrenpiktogramme anzugeben, die auch auf dem zugehörigen Gebinde des gefährlichen Stoffes oder Gemisches erscheinen; diese müssen identisch mit den im Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes vorgegebenen Kennzeichnungselementen sein.Das Gefahrenpiktogramm GHS07 steht nicht nur für ätzende bzw. reizende, sondern auch für weitere Gefahreneigenschaft ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
gebracht werden, muss der Arbeitgeber gemäß § 6 GefStoffV selbst einstufen (s. TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“).(5) Auch kosmetische Mittel, Lebensmittel und -zusatzstoffe, Futtermittel und -zusatzstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte, Tabakerzeugnisse, Abfälle und Altöle sowie Abwässer können Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV sein. Zu den Gefahrstoffen gehören ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
wird. Sollte ein bestimmter Gefahrstoff nur in einer kleinen Menge, nur ganz selten oder nur im geschlossenen System eingesetzt werden (kurz: Sie gehen von keiner wirklichen Gefahr aus), kann man darauf verzichten, diesen Gefahrstoff in der Gefährdungsbeurteilung ausführlicher zu betrachten. Ein klassisches Beispiel dafür ist zum Beispiel Tip-Ex auf dem Schreibtisch. Selbst wenn man einen als sehr gefährlich ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist dazu unter dem Punkt 4.3 Kennzeichnung folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der GefStoffV anzuwenden.(2) Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entspricht.(3 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
Nach Artikel 17 (2) der EG-Verordnung 1272/2008 muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedsstaaten beschriftet werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Dies gilt für alle Elemente der Kennzeichnung, also auch für das Signalwort. Soll die Kennzeichnung in mehreren Sprachen erfolgen, müssen dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen, d ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7890
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Entsprechend § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV hat der Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind, gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278