Ergebnisse 1 bis 20 von 94 Treffern
eine Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen „leichtentzündlich“ oder „explosionsgefährlich“ vorgesehen, wenn diese Arzneimittel die entsprechenden gefährlichen physikalischen Eigenschaften aufweisen. Bei der Herstellung von Arzneimitteln, z.B. in der Rezeptur, müssen jedoch die Ausgangssubstanzen nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden. Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Arzneimittelhersteller ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte. Das heißt ...
Stand: 23.11.2022
Dialog: 42519
Gefahrstoffe.Lebensmittel, Futtermittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände werden vom Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) geregelt. Kosmetikprodukte unterliegen weitergehend der Kosmetikverordnung. Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Medizinprodukte dem Medizinproduktegesetz. Diese Produkte mit gefährlichen Eigenschaften i.S ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Gemische gelten formal unterhalb des GCL (sofern kein SCL -specific concentration limit- vorhanden ist und keine weiteren Informationen, die dem entgegenstehen) als nicht einstufungspflichtig und sind somit nicht als CMR kenntlich zu machen.Dies ist nicht gleichbedeutend mit ungefährlich. Wichtig ist es, hier zu differenzieren zwischen der Kennzeichnung gemäß CLP-VO (von der Arzneimittel ausgenommen ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 13 GefStoffV ausgeübt werden. Die oben genannten Angaben zu den Nummern 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Die Aufnahme von Sauerstoff in das Gefahrstoffverzeichnis ist unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein technisches Gas handelt, zu bejahen. Die TRGS 525 "Umgang ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
auf Arzneimittel anzuwenden. Damit finden auch die Regelungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" auf Apothekenläger Anwendung.Woher bekomme ich Informationen zur Lagerung unterschiedlicher Gemische für den Apothekenbedarf in einem Lager für entzündliche Flüssigkeiten? In der angesprochenen TRGS 510 kann zum einen in Abhängigkeit der Eigenschaften (Einstufung) und Mengen Ihrer ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aufgrund von § 17 des Chemikaliengesetzes erlassen. Für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Medizinprodukte gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts, die §§ 16e, 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 23 Abs. 2 nicht (§ 2 Abs. 1 ChemG). Der § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b behandelt Anforderungen, die einen Anzeige- bzw ...
Stand: 02.03.2018
Dialog: 15702
werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
gebracht werden, muss der Arbeitgeber gemäß § 6 GefStoffV selbst einstufen (s. TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“).(5) Auch kosmetische Mittel, Lebensmittel und -zusatzstoffe, Futtermittel und -zusatzstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte, Tabakerzeugnisse, Abfälle und Altöle sowie Abwässer können Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV sein. Zu den Gefahrstoffen gehören ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
Die GHS Kennzeichnung reicht in einer Betriebsanweisung aus. Siehe hierzu den Punkt 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten".3.2.4 Gefahren für Mensch und Umwelt Es sind die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: 1. Zu benennen sind zumindest ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
Es ist sinnvoll, in der Betriebsanweisung die Gefahrenpiktogramme anzugeben, die auch auf dem zugehörigen Gebinde des gefährlichen Stoffes oder Gemisches erscheinen; diese müssen identisch mit den im Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes vorgegebenen Kennzeichnungselementen sein.Das Gefahrenpiktogramm GHS07 steht nicht nur für ätzende bzw. reizende, sondern auch für weitere Gefahreneigenschaft ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Elemente vermittelten Informationen nicht widersprechen oder diese fraglich erscheinen lassen. (…)“Für Ihre Werbung sollten Sie die auf der Verpackung des Herstellers/Lieferanten angegebenen Einstufungs- und Kennzeichnungselemente aufführen, da diese den Informationen entsprechen, die ein Verbraucher im Laden bekommt. Sollten Sie jedoch starke Abweichungen bei den Kennzeichnungen zwischen SDB ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
Eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage ist durch uns nicht möglich, dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Entscheidend ist hierbei, ob eine vollständige Kennzeichnung erforderlich ist oder eine vereinfachte Kennzeichnung ausreicht.Die grundsätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung finden sich in der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist dazu unter dem Punkt 4.3 Kennzeichnung folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der GefStoffV anzuwenden.(2) Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entspricht.(3 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
Nach Artikel 17 (2) der EG-Verordnung 1272/2008 muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedsstaaten beschriftet werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Dies gilt für alle Elemente der Kennzeichnung, also auch für das Signalwort. Soll die Kennzeichnung in mehreren Sprachen erfolgen, müssen dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen, d ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7890
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist zur Kennzeichnung von Rohrleitungen unter der Nummer 4.5.3 folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind gemäß Nummer 4.3 Absatz 5 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910