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Die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind zum 1. Januar 2013 außer Kraft getreten.Soweit erforderlich, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) erarbeitet. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft getretenen technischen Regeln in Regelwerken zu anderen ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 19369
Nein, siehe hierzu die Ausführungen der "Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung" der ECHA. Unter der Nummer 3.3.1.3 "Ausnahmen von der Informationspflicht nach Anhang VIII" ist dort Folgendes nachzulesen:"Die folgenden Gemische sind, auch wenn sie in den Anwendungsbereich der CLP-Verordnung fallen und aufgrund ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43602
In Anhang VIII der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung ) sind die HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN geregelt. Der Geltungsbereich des Anhang VIII ist in Absatz 2 des Anhangs beschrieben. Laut Absatz 2.2 gilt der Anhang VIII gilt nicht für Gemische für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und für Gemische für produkt ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung und die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Artikel 19 Abs. 2 sowie in Anhang I Nr. 1.2, 1.3 und 1.5 sowie in Anhang II der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Nach Artikel 19 Abs. 2 entsprechen vorbehaltlich des Artikels 33 die Gefahrenpiktogramme den Anforderungen des Anhangs I Abschnitt 1.2.1 und des Anhangs V ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
Die Kennzeichnung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS09 ergibt sich nicht aus der Wassergefährdungsklasse, sondern ausschließlich aus der Einstufung gemäß Anhang I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist eine Vorgabe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); in dem Bewertungssystem des Anhangs I ...
Stand: 16.06.2021
Dialog: 43546
-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006). Es gibt keinen Verweis auf eine Norm bezüglich der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern im Verordnungstext. Die REACH-Verordnung ist rechtverbindlich:"Ein Lieferant eines Stoffes oder eines Gemischs stellt dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemischs ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung, • wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können, gilt die Nummer 1 des Anhang 1 der GefStoffV, insbesondere:Die Mengen an Gefahrstoffen sind im Hinblick auf die Brandbelastung, die Brandausbreitung und Explosionsgefährdungen so zu begrenzen, dass die Gefährdung durch Brände und Explosionen so gering wie möglich ist. (Abschnitt 1.2 Absatz 2 des Anhang 1 Nummer 1 ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Es ist nicht zulässig, einen begasten Frachtcontainer ohne Vorliegen einer Freigabebescheinigung zu entladen.Begründung:Die Pflicht des Arbeitgebers zum Treffen geeigneter Schutzmaßnahmen beim Öffnen begaster Transporteinheiten (z.B. Container) richtet sich nach § 8 Absatz 8 in Verbindung mit Anhang I Nummer 4 (Begasungen) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anhang I Nummer 4.4.3 ...
Stand: 23.03.2021
Dialog: 43323
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
Stoffe in Teil 1 Absatz 1 Nr. 1 Anhang zur ArbmedVV nicht eingehalten werden, oder eine Gesundheitsgefahr durch direkten Hautkontakt besteht. In Teil 1 Absatz 1 Nr. 2 Anhang zur ArbmedVV ist weitere Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufgeführt.Pflichtvorsorge ist z. B. notwendig bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a Anhang ArbmedVV ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 14743
Kaffeestaub, in der entsprechenden Partikelgröße, ist ein einatembarer und ggf. alveolengängiger Staub. Kaffeestaub ist sensibilisierend, ohne einen stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert. Es ist der Allgemeine Staubgrenzwert als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen anzuwenden.Im Anhang I der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Nummer 2.2 Partikelförmige Gefahrstoffe ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 43150
Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247