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Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände anzugeben ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 18210
sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;" Absatz 1.1.3.4.1 ADR gilt für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter, die durch gewisse ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u. a. den "Stand der Technik" berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in Technischen Regeln ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich keine speziellen Fristen und Inhalte einer Nachschulung zum Thema Ladungssicherung. Anforderungen an allgemeine arbeitsschutzrechtliche Unterweisungen ergeben sich u. a. aus folgenden staatlichen Vorschriften (nicht abschließend): § 12 Arbeitsschutzgesetz § 12 Betriebssicherheitsverordnung § 14 Biostoffverordnung § 14 Gefahrstoffverordnung Zahlreiche ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25270
Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften d ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von La ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird unter der Nummer 1.4 des Anhang 1 folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
(Ladungssicherung) muss folgendes berücksichtigen:- Welches Ladungssicherungsverfahren ist für das bestimmte Gut/auf bestimmten Fahrzeugen das Geeignete (z.B. Formschluss, Niederzurrung, Diagonalzurrung)?So ist z.B. Niederzurrung nicht in allen Fällen möglich, da z.B. die Kartonagen bzw. das Gut selbst dieser Beanspruchung nicht ohne Schaden standhalten würden.Mann kann bei der Beurteilung auch zu dem Ergebnis ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
In Abschnitt 8.3.5 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Während der Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Strengere Vorschriften gelten bei der Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1). Dies ist in Kapitel 8.5 S1 (3) ger ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
Die Konstruktion der Fahrzeugaufbauten unterliegt keiner gesetzlichen Bestimmung, sondern nur einer technischen Norm.• Fahrzeuge vor April 2002. Keine Konstruktionsnorm• Fahrzeuge nach April 2002. Norm DIN EN 12642 (>3,5t) www.beuth.deDie folgenden Belastungswerte müssen gemäß der DIN EN 12642 als Prüfkriterium ohne bleibende Verformung erreicht werden:Stirnwand 40% der Nutzlast, max. 5000 daN Prü ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15757
Der Umfang der Verantwortung für die Ladungssicherung hängt von der Vertragsgestaltung und dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Übernahmebestätigung mit der Aussage, dass die Ladung ordnungsgemäß verladen wurde (mit Unterschrift des Fahrzeugführers) ist nicht geeignet, den Verlader von seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung freizustellen. Der Verlader muss das Verladen des Ladegutes zumindest st ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
In Unterabschnitt 4.1.1.15 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der A ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 1990
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine pauschalen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeführt. In der DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge ist unter § 12 Abs. 2 die Regelung getroffen, dass Flurförderzeuge nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden dürfen.Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob Geschwindigkeitsbeschrä ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 3463
, bezogen auf den Gesamtfassungsraum nach Bem. 2, schließt die höchstens 60 Liter in tragbaren Brennstoffbehältern nicht mit ein, welche zusätzlich befördert werden"dürfen. ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Die Straßenverkehrs-Ordnung -StVO- fordert unter § 21a Abs. 1 "Sicherheitsgurte, Schutzhelme", dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen.Für welche Fahrzeuge Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, ist im § 35a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- "Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder""(1) Der Sitz des Fahrzeugführers ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
des Gefahrgutrechts hinweisen, keine Ordnungswidrigkeit begründen. Dies gilt nicht für die Verwendung von orangefarbenen Tafeln bei Beförderungen nach Abschnitt 3.4.13 Buchstabe a.Fazit:Ein Entfernen der Gefahrzettel bei gereinigten Versandstücken wird im ADR nicht gefordert. Dies macht insofern Sinn, da auch die Möglichkeit besteht, statt Gefahrzetteln unauslöschbare Gefahrzeichen zu verwenden, welche nicht bzw ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist in § 37 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen können."Die Durchführungsanwe ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965