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Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Leider lässt sich aus der Frage nicht erkennen, welche Rolle Ihr Betrieb einnimmt: Handelt es sich dabei um den gewerblichen Betreiber oder sollen die Manipulatoren weiter verkauft werden (da Sie auch von Inverkehrbringen sprechen)?Im letzteren Fall wäre Ihr Betrieb ein Wirtschaftsakteur (Händler oder Einführer) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In diesem Fall dürften Sie die entsprechen ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
, also z. B. elektrisch, dann würde es sich um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie handeln. Wenn lediglich ein Absperrhahn vorhanden ist, der mit der Hand betätigt wird, dann würde es sich nicht um eine Maschine handeln. Sofern die Fackel in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm fällt und diese Norm im Amtsblatt der EU unter der Maschinenrichtlinie gelistet ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
oder Kommissionsnummer, - zulässige Fach- oder Feldlasten, - gegebenenfalls elektrische Kenndaten. Sofern die zulässigen Fach- oder Feldlasten nicht bekannt sind, müssten sie anderweitig, z.B. von einem Statiker, ermittelt werden. Hinweis: Immer mehr Produkte müssen nach dem Bauproduktenrecht, wie z. B. der Bauproduktenverordnung am Markt bereitgestellt werden und dann eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist ein sehr ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
gefordert: … Betriebsmittel, Leiter, Kabel und Leitungen sowie ihre Anschlüsse müssen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung vor Ort muss mit der Kennzeichnung in den Schaltplänen und Anordnungsplänen übereinstimmen, damit eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Folgende Normen sind zu beachten: DIN EN 60445 Kennzeichnung der Anschlüsse elektrischer Betriebsmittel und einiger bestimmter Leiter ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
ist zu berücksichtigen, dass diese Produkte ggf. in die Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten fallen.Dekorationsartikel können unter bestimmten Bedingungen auch in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug fallen, in jedem Fall aber unter die Richtlinie 2001/95/EG ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
Energiequelle getrennt werden kann. Diese Einrichtungen sind klar zu kennzeichnen. Sie müssen abschließbar sein, falls eine Wiedereinschaltung eine Gefahr für Personen verursachen kann. Die Trenneinrichtung muss auch abschließbar sein, wenn das Bedienungspersonal die permanente Unterbrechung der Energiezufuhr nicht von jeder Zugangsstelle aus überwachen kann. Bei elektrisch betriebenen Maschinen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
ist dieser wie ein fertiges Sicherheitsbauteil zu betrachten (vgl. § 2 Nr. 26a ProdSG). 5) Handelt es sich bei den einzeln in den Verkehr gebrachten Komponenten um Produkte oder Verbraucherprodukte, so sind die Anforderungen des § 3 bzw. auch des § 6 ProdSG zu beachten. Bei Türen und Tragkonstruktionen könnte es sich je nach vorgesehenem Verwendungszweck auch um Bauprodukte handeln. Bei elektrischen Komponenten wären ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Schweißtische fallen i. d. R. nicht in den harmonisierten Bereich der europäischen Produktvorschriften. Sie haben weder bewegliche Bauteile mit Antrieb (Kriterium für Maschinen) noch elektrische Ausrüstungsteile (Kriterium für Niederspannungsgeräte). Das Vorliegen einer Konformitätserklärung ist daher auch bei neuen Produkten nicht zu erwarten. An gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
auch in geschützten Werkzeughalterungen „abgelegt“ werden, so dass die Gefährdungen durch rotierende Teile minimiert werden. Fazit: Der Arbeitgeber ist vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, hier: von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln, verpflichtet, auftretende Gefährdungen zu ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen und umzusetzen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
(Verordnung über elektrische Betriebsmittel) erfüllen und vom Hersteller mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produktes an einen anderen.In § 2 Nummer 14 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) findet sich folgende Definition für einen Hersteller:"Im Sinne dieses Gesetzes ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
aus, dass die Stopp-Kategorie 0 unter den u.g. Voraussetzungen anwendbar ist.Es wird auch auf die DIN EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen) verwiesen, die Folgendes beschreibt:„10.7.3 Betätigung der Netztrenneinrichtung, um Not-Halt zu bewirken Wenn die Stopp-Kategorie 0 zulässig ist, darf die Netztrenneinrichtung als Not-Halt-Einrichtung ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
Das EU-Recht ist für Endverbraucher "etwas" unübersichtlich. Die formal richtige Sichtweise ergibt sich aus der folgenden Darstellung der Rechtslage: Bei der Bereitstellung von betriebsfertigen Leuchten auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die u.a. zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom vorgesehen sind, müssen die Anforderungen der Richtlini ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446