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).Sollte die Sicht des Fahrers durch Maschinenteile oder die Ladung beeinträchtigt sein, müssen Einrichtungen vorhanden sein, die dem Fahrer die Sicht ermöglichen. Dies können Spiegel oder Kameras mit Bildschirmen sein.Gründe für die Anbringung solcher Einrichtungen gibt es insbesondere dann, wenn- Nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen gefahren wird,- über unebenen Boden gefahren ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ist ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Aus unserer Sicht ist hier das LFBG und die 2. ProdSV zu betrachten. Entsprechend § 2 Nummer 3 der 2. ProdSV gilt: " Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit."Dementsprechend ist bezogen auf die konkrete Frage auszusagen ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 42303
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
(und nur, wenn dies nicht möglich ist) auf der Verpackung anzubringen.Nur wenn es vertretbar ist - z. B. wenn dem Verwender der Hersteller bekannt ist, wie u. a. bei Sonderanfertigen auf Wunsch eines Kunden, kann auf diese Angaben verzichtet werden.Ist auf dem Werbemittel allein Ihre Firmenbezeichnung angegeben, werden Sie aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht zum Hersteller (s. § 2 Nr. 14 a) ProdSG ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel" wird u.a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sie über geeignete Hilfsvorrichtungen, wie zum Beispiel Kamera-Monitor-Systeme verfügen, die eine Überwachung des Fahrwegs gewährleisten, falls die direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht, um die Sicherheit anderer Beschäftigter zu gewährleistenKonkretisiert ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
"Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel" wird u.a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sie über geeignete Hilfsvorrichtungen, wie zum Beispiel Kamera-Monitor-Systeme verfügen, die eine Überwachung des Fahrwegs gewährleisten, falls die direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht, um die Sicherheit anderer Beschäftigter ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
der Gefährdungsbeurteilung klären, dass das Arbeitsmittel den Mindestanforderungen entspricht. Unseren Erachtens ergibt sich daher keine Pflicht, dass ein Fahrzeug einen solchen Spurassistenten verbaut haben muss, auch wenn dies aus Sicht des Schutzes der Arbeitnehmer wünschenswert ist. ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts beantwortet. Immer mehr Produkte fallen aber auch unter das Bauproduktenrecht . Auch hier kann, beispielsweise nach der EU-Bauproduktenverordnung, eine CE-Kennzeichnung gefordert sein. Zudem können in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, durch die bestimmte Produkte (z. B. Regale) grundsätzlich als bauliche Anlage angesehen ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
ermitteln und eine Montageanleitung gemäß Anhang VI ausstellen und der unvollständigen Maschine beifügen - Eine Einbauerklärung nach Anhang II 1 B ausstellen und der unvollständigen Maschine beifügen. Anhand der v. g. Aufzählung erkennnt man, dass eine Betriebsanleitung nach der Maschinenrichtlinie nicht gefordert wird. Aus Sicht des Käufers einer unvollständigen Maschine ist es daher geboten ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Wir beantworten Ihre Anfrage aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts wie folgt: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Rahmen ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
Die Maschinen-Richtlinie (Masch-RL) Anhang 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum bereitgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen. Die MaschRL richtet sich an den Hersteller.Neben grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen (Kapitel 2.2.) regelt die MaschRL auch Anforderungen zur Stillsetzung von Maschinen im Notfall (handgef ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
BetrSichV).Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer elektrischer Geräte in seinem Betrieb untersagen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung und § 11 der DGUV Vorschrift 1). Die Beschäftigten haben daran eine Mitwirkungspflicht (§§ 15, 16 Arbeitsschutzgesetz und §§ 15, 16 DGUV Vorschrift 1).Neben dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der 1 ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
rechtlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie bestätigt.Einer weiteren Bestätigung, dass bestimmte technische Normen eingehalten sind, bedarf es aus öffentlich rechtlicher Sicht nicht.Sollten Sie Erkenntnisse haben, dass nicht alle Anforderungen der RL 2006/42/EG eingehalten sind oder bei einer bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Benutzung der Maschine Personen, Haustiere und Sachen gefährdet ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328
1) Sicherheitsbauteile sind im Art. 2 c) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert.Hiernach ist der Schutzzaun ein Sicherheitsbauteil, wenn er der Gewährleistung der Sicherheit der Automationsanlage dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, bei dessen Ausfall (Wegfall) Personen gefährdet werden und der Zaun für das Funktionieren der Automationsanlage nicht erforderlich ist.2) Für gesondert in ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855