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Bei der Beantwortung der Frage wird von folgender Voraussetzung ausgegangen:Der Kran besteht aus einer Säule, die an der maschinellen Einrichtung angebracht wird. Am oberen Ende dieser Säule befindet sich ein Ausleger, der von Hand geschwenkt wird. Der Ausleger dient gleichzeitig als Führungsschiene für die Laufkatze. Die einzige kraftbetätigte Bewegung besteht in dem Heben und Senken ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Bei Wand- und Säulenschwenkkranen ist die statische Grundlage anders. Hier bezieht sich die Angabe der Last bzw. Tragfähigkeit auf die maximale Belastung an der Auslegerspitze. Diese Lastträger sind fest mit dem Gebäude verbunden und haben somit eine andere Standfestigkeit.Nach § 5 DGUV Vorschrift 52 "Krane" müssen an jedem Kran dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 11409
von der Genehmigungsinhaberin in der Genehmigung verlangt. Der Inhaber der Genehmigung sorgt für die Erfüllung der im HSE-Konzept festgelegten Maßnahmen. Dem HSE-Konzept liegen wieder die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen zugrunde. Wenn der Hersteller des Krans, der sich auf einer Offshoreanlage befindet, den Personentransport als bestimmungsgemäße Verwendung vorsieht, ist vor Einsatz des Personenaufnahmemittels ...
Stand: 24.09.2013
Dialog: 19441
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2a der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG). Sowohl der Kran als auch das Tragwerk isteine Gesamteinheit aus mehreren Teilen,davon mindestens eine beweglich undes hat eine bestimmte Anwendung.Nun ist noch zu klären, ob es ein„anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
Wird das Fahrzeug ausschließlich im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt, gilt nicht mehr die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Fahrzeug ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel.Es kommen die Regelungen zur Anwendung, die für die Abänderung oder Herstellung von Arbeitsmitteln gelten.Der Unternehmer hat Anforderungen festzulegen ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
, dass manuell angetriebene Maschinen, die für das Heben von Lasten vorgesehen sind, und zwar unabhängig davon, ob Güter oder Personen oder beides der Maschinenrichtlinie unterliegen. Beispiele für derartige Maschinen sind manuell angetriebene Flaschen- und Kettenzüge und Krane, Wagenheber, Hubtische, Palettenhubwagen und Stapler sowie fahrbare Hubarbeitsbühnen (Leitfaden für die Anwendung ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
/DE/Themen/Typgenehmigung/typgenehmigung_node.htmlDavon unabhängig gelten die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge auch für diese Fahrzeuge. ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43686
Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt und ein ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht. Di ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Die Zusatzgwichte fallen nicht unter die MRL und sind daher auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Hinweis: Die Zusatzgewichte müssen für das Fahrzeug geeignet sein. Dazu sind die Angaben gemäß ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf. Betriebsan ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 28160
ist zu berücksichtigen, dass unter „Betrieb“ auch die Betriebsarten Instandsetzung, Reinigung, Wartung usw. zu verstehen sind.Praxisbeispiele:Schlüsselschalter in Fahrzeugen, Betriebsartenwahlschalter an Pressen und Stanzen, Reparaturschalter in Anlagen. ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
der Gefährdungsbeurteilung klären, dass das Arbeitsmittel den Mindestanforderungen entspricht. Unseren Erachtens ergibt sich daher keine Pflicht, dass ein Fahrzeug einen solchen Spurassistenten verbaut haben muss, auch wenn dies aus Sicht des Schutzes der Arbeitnehmer wünschenswert ist. ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)Sollten die Computer im direkten Zusammenhang mit beweglichen Teilen (Roboter, Fahrzeugen, …) fungieren, käme z. B. auch die Maschinenrichtlinie in Frage.Als Hersteller sind Sie auch verpflichtet, Ihr Produkt ordnungsgemäß auf dem Markt bereit zu stellen. Dazu gehört auch eine Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Sicherheitsprüfung, richtige ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
an] erforderlich ist.Hinweise:Da bei den durchzuführenden Prüfungen nach ASR A1.7 auch Schließkraftmessungen durchzuführen sind, ist eine Reversierung unbedingt erforderlich. Ohne Reversierung wird das Schließkraftmess-Gerät nur eine Fehlermeldung quittieren und den Vorgang abbrechen. Die Reversierung soll bewirken, dass im Schadenfall kein dauerhaftes Einklemmen von Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
eines mobilen Arbeitsmittels vorhandenen Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind, kann der Arbeitgeber ergänzend zu den in Nummer 3.2.1 genannten technischen Maßnahmen organisatorische Maßnahmen treffen, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu reduzieren.Dies können z. B. sein:Einsetzen eines Einweisers und Vereinbarung von Handsignalen zum Einweisen von Fahrzeugen,Festlegung zum Einstellen und Verwendung ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
nachzulesen:"Wenn die beim Führen eines mobilen Arbeitsmittels vorhandenen Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind, kann der Arbeitgeber ergänzend zu den in Nummer 3.2.1 genannten technischen Maßnahmen organisatorische Maßnahmen treffen, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu reduzieren.Dies können z. B. sein:Einsetzen eines Einweisers und Vereinbarung von Handsignalen zum Einweisen von Fahrzeugen,Festlegung ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347