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Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 4512
Nein, dies ist nicht zulässig.Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen des Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" einzuhalten.Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.1.2 Können zeitweilige Arbeiten an hoch ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u.a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u.a. in technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
überwachungsbedürftiger Arbeitsmittel ist sicherheitsrelevant für den Explosionsschutz und damit der Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.Der Betrieb von Arbeitsmitteln, die Mängel aufweisen ist nach § 5 Abs. (2) BetrSichV unzulässig. Eine nicht durchgeführte vollumfängliche Prüfung vor der Inbetriebnahme bzw. nach prüfpflichtigen Änderungen ist ein Mangel, der dem Betreiber den Betrieb ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
Die Benutzung von Arbeitsmitteln und der Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Schutzzonen) wird in Deutschland u.a. durch die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV geregelt. Speziell für die überwachungsbedürftigen Anlagen bestehen im Abschnitt 3 der BetrSichV besondere Vorschriften. Unter anderem die Pflicht jeden Unfall (Persone ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 3823
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssenfür ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wie die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Abweichungen vom Technischen Regelwerk sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründet und dokumentiert werden. Im Baustein - Arbeitsmittel ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV). Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern" (§ 3 Abs.4 ProdSG).BetriebsanweisungDie Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum sicheren Umgang mit einem Arbeitsmittel. Die Pflicht ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen."Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 13216
als Arbeitsmittel an einem Arbeitsplatz zu beurteilen und ggf. Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.Dabei hat er die Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der ArbStättV und die Betriebssicherheitsverordnung, für das Laufband als Arbeitsmittel, zu berücksichtigen. Der Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt undwegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist unddie Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Bei der Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage hat der Betreiber die Maßnahmen nach Ziffer 3.9 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" umzusetzen. Dabei ist unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens erforderlich:- der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),- die Fahrschachttüren müssen verriegelt ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519