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Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v.g. Komponenten ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Das Betreiben (z. B. Lagern, Gasentnahme) von Druckgasbehältern mit brennbaren Gasen fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die für Druckgasbehälter relevante Lagervorschrift ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Die Dämpfe/Gase von Propan sind schwerer als Luft und bilden ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die Prüfpflichten ergeben sich somit aus § 14 BetrSichV. Konkretisiert werden die Prüfanforderungen durch die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen". ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Im Fall von verwendungsfertigen Arbeitsmitteln, bei denen sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR) Teil des in Verkehr gebrachten Produktes sind, erfolgt die sicherheitstechnische Bewertung durch das jeweilige Produktrecht. Hier ist die Cybersicherheit nicht ausgeklammert, so dass sich der Arbeitgeber – wie bei stationären Arbeitsmitteln auch – auf die Herstellerhinweise, z ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben. Nach § 14 BetrSichV muss die Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person (siehe TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die im Folgenden angegebenen Prüffristen gelten als in der Praxis bewährt und sind als Empfehlung zu betrachten.1.Stationäre elektrische Anlagen ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge der Schutzmaßnahmen festzulegen. Das gebietet auch bereits die Umsetzung des integrierten Explosionsschutzkonzepts im Sinne der 11. ProdSV in Verbindung mit § 6 Absatz (9) GefStoffV und §§ 3...13 BetrSichV.Im Rahmen der Konzeptionierung sind Prüfanlässe, Prüftiefen und die zur Prüfung befähigte Personen unter Beachtung von § 2 Absatz (6) BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
Der § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverrodnung (GefStoffV) fordert die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und liefert Angaben zu den notwendigen Inhalten:Aufbau und Inhalt eines Explosionsschutzdokumentes:Aus dem Explosionsschutzdokument muss mindestens hervorgehen (§ 6 Abs. 9 GefStoffV):• die Ermittlung ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43589
Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 4512
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
- steht:Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.Inhaltlich identisch fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Abs. 6:Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Die Anforderungen zu Prüfungen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) ist insbesondere die Möglichkeit des sogenannten Stillsetzens nach Betätigung des Not-Aus-Systems für den Einzelfall (je nach Größe und Dimensionierung der Maschine, vorhandene bewegte Massen) zu berücksichtigen. Gerade bei Werkzeugmaschinen älterer Bauart kann es zum Schutz vor dem Berühren ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 43715
Das Explosionsschutzdokument ist Bestandteil der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV i.V.m. § 3 BetrSichV). Aus dem Explosionsschutzdokument muss gemäß § 6 Abs.9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) insbesondere hervorgehen:1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 42250
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung, die sich auf das Arbeitsschutzgesetz stützt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit, ebenso wie an die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 2 Nr. 30 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), wie z.B.• Anlagen, in denen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Allgemein Es findet kein Eigentümerwechsel und damit kein neues Inverkehrbringen statt, das bedeutet, dass die Geräte weiterhin unverändert betrieben werden dürfen, soweit die Geräte selbst nicht verändert werden. Explosionsgeschütze Geräte Die neu genutzten Räume müssen den heutigen Anforderungen, d.h. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. der Gefahrstoffverordnung (GefSoffV ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B.- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
werden soll. Bei den anzugebenden Informationen und Warnhinweisen handelt es sich um Angaben, die hinsichtlich der Schutzziele der Maschinenrichtlinie relevant sind. Informationen und Warnhinweise an der Maschine sollten vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden.Diese Pflicht kann nicht durch eine Betriebsanweisung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens alle sechs Jahre durchzuführen. Diese Prüfung ist von Personen mit der Befähigung entsprechend Nummer 3.3 des Anhangs 2 Abschnitt 3 BetrSichV durchzuführen.2.Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen im Sinne der EG-Richtlinie 94/9/EG1) (z. B. elektrostatische Sprüheinrichtungen, Leuchten innerhalb ...
Stand: 03.08.2022
Dialog: 43694
halten, sowie bei Kranen ohne selbsttätig wirkende Hub- oder Auslegereinziehwerksbremse darf er die Last nicht über Personen hinwegführen." Die Nummer 2.5 im Anhang 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lautet:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche, an denen ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316