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entsteht Schleifstaub, der die Atemluft des Schleifers belastet. Meist wird der Staub zum überwiegenden Teil aus Werkstoffpartikeln des zu bearbeitenden Materials/Werkstücks bestehen.Ob von diesem Schleifstaub eine gesundheitsgefährdende Wirkung z. B. auf Atemwege und Lunge zu erwarten ist, hängt von der Zusammensetzung und Konzentration des Staubes in der Luft am Arbeitsplatz ab. Dies ist im Einzelfall ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 11190
Schutzmerkmale, wie z.B. Schutz vor mechanischen Belastungen oder vor heißen oder ätzenden Flüssigkeiten. Wenn im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Personen (z. B. Besuchergruppen) festgestellt wird, dass kein besonderer Fußschutz notwendig ist, so ist die korrekte Verwendung von Fersenbändern nach den genannten Kriterien unbedenklich. Hierbei ist allerdings ein möglicher Verschleiß der Bänder ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 3717
Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet ...
Stand: 24.11.2021
Dialog: 43600
haben, die während des Betriebes jederzeit frei zugänglich sein muss. Eine Einrichtung zum Trennen kann auch eine zentrale Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) sein.Bei extremen Temperaturen sind nur Betriebsmittel zu verwenden, die hierfür geeignet sind. Schaltgeräte, z. B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), müssen für Temperaturen bis -25 °C geeignet sein, wenn mit Temperaturen unter -5 °C ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43288
getroffenen Maßnahmen zu beschreiben, die zuverlässig die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Besondere organisatorische Maßnahmen sind z. B. in die Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV aufzunehmen."Hinweis:Auf die DGUV Information 213-106 "Explosionsschutzdokument" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43144
sind Bestandteil des Oberbegriffes Instandhaltung.2.2 WartungMaßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes eines Arbeitsmittels. Hierbei kann der Sollzustand, z. B. durch Reinigung und Schmierung des Arbeitsmittels, sowie Ergänzung oder Austausch von Arbeitsstoffen aufrecht erhalten werden...." ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42449
befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgabendem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere technische Regeln, DGUV-Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) undmit dem entsprechenden Prüfumfangzuverlässig und sorgfältig durchführt. In Abhängigkeit von der Prüfaufgabe (z. B. Prüfumfang, Prüfanlass, Nutzung ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Zündschutzart "e" (erhöhte Sicherheit) üblicherweise keine außergewöhnlichen Anforderungen an eine Elektrofachkraft. Grundlage sind die Herstellerangaben (Installationshinweise) bzw. die Informationen aus der Baumusterprüfbescheinigung (bei Klemmkasten z. B. max. Klemmstellenzahl, erlaubte Leiterlänge im Kasten). Andere Zündschutzarten, insbesondere Eigensicherheit, können im Gegensatz dazu i. d. R. nur ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43492
ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützt.Eine ergänzende Maßnahme zur Gefahrenminderung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern kann auch das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung oder eines Teils von ihr, wie z. B. ein Haarnetz für einen Bart ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
wird zu dem Ergebnis kommen, daß die Einstiegshöhe nicht höher als eine „normale Treppenstufe“ sein soll.Die Zutrittshöhe einer nachträglich angebauten Wetterschutzkabine sollte nicht höher sein als eine Treppenstufe. Entsprechend des, § 3 “Regeln der Technik“ DGUV Vorschrift 52, darf von der UVV abgewichen werden, wenn die gleiche Sicherheit hergestellt wird.Die gleiche Sicherheit ist z. B ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
von der Arbeitszeit des Aufzugführers abhängt. Die Ausrüstung der Fahrkorbzugänge mit Lichtgittern als Absicherung der Quetsch- und Scherstellen wäre eine Alternative und hierdurch würde gleichzeitig eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus erreicht. Ergänzung Die Bewegung des Fahrkorbes von außen zur Personenbefreiung ist jederzeit möglich z. B. im Fehlerfall oder bei Ausfall der Energieversorgung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
.4.Für Isolationsüberwachungseinrichtungen gelten die Prüffristen nach 1. bis 3.5.Für die Prüffrist ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt ein Richtwert von drei Monaten. Sie ist jedoch den jeweiligen Beanspruchungen anzupassen. Bei besonders hohen Beanspruchungen, z. B. Schleifen von Metallen, Verwendung in Bereichen mit leitfähigen Stäuben, muss die Frist deutlich verkürzt ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Binnenmarkt.Inwieweit damit die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ersetzt wird, legt der Unternehmer fest, der sich diesbezüglich fachkundig von der Prüfperson beraten lassen sollte.Anschlussfertige ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind immer mindestens einer Prüfung auf augenscheinliche Mängel, z. B. Transportschäden, zu unterziehen, bei der gleichzeitig die Eignung des Betriebsmittels ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
sind. Weitere Eignungskriterien für persönliche Schutzausrüstungen sind in Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe auch ergonomische Aspekte, z. B. Passform und Gewicht, Handhabbarkeit, Justierbarkeit.Spezielle Hinweise zur Auswahl und Benutzung der einzelnen persönlichen Schutzausrüstungen finden sich in den jeweiligen DGUV Regeln zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (112-189 bis 112-201).AnhörungDer Unternehmer hat ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 303
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
ist.Das Fehlen einer Fahrkorbabschlusstüre stellt eine erhebliche Gefahr bei der Personenbeförderung dar. Hier hat der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen, z. B. Einbau von Fahrkorbabschlusstüren.Wird das Bedientableau entfernt, so dass keine Personenbeförderung mehr möglich ist, ist dieser Aufzug aufgrund der Definition keine überwachungsbedürftige Anlage mehr ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770