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Der DGUV Information 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" ist unter Nummer 3.1.1 u.a. Folgendes zu entnehmen:"Ob Schutz- oder Arbeitskleidung eingesetzt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Gefahr eines Störlichtbogens erheblich oder nur gering vorhanden ist, kann beispielsweise durch die Art der angewendeten Arbeitsmethode beantwortet ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 43766
Nein, dies ist nicht zulässig.Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen des Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" einzuhalten.Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.1.2 Können zeitweilige Arbeiten an hoch ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
, welche Schutzausrüstung bei Elektroarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, muss somit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Hilfestellung liefert hierbei die DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz".In Abschnitt 4.2.5 des Anhang 2, ist dort zu elektrisch isolierenden Schuhen zum Arbeiten unter Spannung, folgendes nachzulesen:"Elektrisch isolierende Schuhe ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 43192
): Bei nichtelektrotechnischen Arbeiten (z. B. Auffüllen von Betriebsstoffen, Reifenwechsel), bei denen auch durch Fehlverhalten oder Unachtsamkeit (Beschädigung umliegender Bauteile) keine elektrische Gefährdung zu erwarten ist, kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden. Bei allen anderen Arbeiten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Erfordernis der Kennzeichnung. Besonders für Arbeiten an unter Spannung ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44101
Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ wird verwiesen."Unter der Nummer 4.2.4 findet sich noch folgendes:"4.2.4 Leiter als hochgelegener ArbeitsplatzDie Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur zulässigbis zu einer Standhöhe von 2 m undbei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden,wennwegen der geringen Gefährdung und der geringen ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Erforderliche Informationen zur Beantwortung der Frage liefert die Broschüre "Wartung von Hybridfahrzeugen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Fachbereich Holz und Metall:"In Kraftfahrzeugen mit Hochvolt-Systemen (HV-Systemen) sind Komponenten eingebaut, die mit Spannungen oberhalb von 60 V Gleichspannung oder 25 V Wechselspannung betrieben werden. Die Komponenten in diesen ...
Stand: 20.05.2021
Dialog: 14091
Die in der Frage beschriebenen Unterpunkte lassen aus unterschiedlichsten Gesichtspunkten erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Nutzung einer Glasreinigerleiter hier praktikabel und aus Gründen des vorbeugenden Unfallschutzes rechtlich überhaupt zulässig ist. Bevor der Arbeitgeber eine Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen oder als Arbeitsplatz bereitstellen und benutzen lassen darf ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
zu beurteilen und ggf. daraus resultierende notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. In der Gefährdungsbeurteilung sind neben der Art und dem Umfang erforderlicher Prüfungen auch die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen mit festzulegen (§ 3 (6) BetrSichV). Weiter sind vom Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und Verwenden zu lassen, welche u. a. für die Art der auszuführenden Arbeiten ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Die Regelungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht für die Verwendung von Leitern ergeben sich aus dem Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und hier insbesondere Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
realisiert werden. Bei entsprechenden Widerständen werden elektrostatische Aufladungen verhindert.Besteht das Ziel darin, für eine elektrische Isolation (z. B. bei Arbeiten unter Spannung) und damit gegen einen elektrischen Schock bzw. gefährliche Körperdurchströmung über die Füße zu sorgen, so sind Mindestisolationswiderstände in Abhängigkeit von der Nennspannung in entsprechenden Normen festgelegt ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 1705
zur Prüfung unter dem Punkt 5.Es ist zu empfehlen, die dort gegebenen Informationen in die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) einzubeziehen.Bezüglich der Prüfung von Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 weisen wir auf folgendes hin:Leitern, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Die BetrSichV fordert bezüglich ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
von Arbeitsmitteln ab, um so Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen zu sammeln und die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen zu erwerben. Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört z.B. die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr.Liegen die Voraussetzungen als befähigte Person für Leitern ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Dies ist im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 nicht zulässig.Unter Nummer 4.2.4 "Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz" ist nachzulesen, dass zeitweilige Arbeiten Arbeiten sind, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten.Wenn die Tätigkeit insgesamt 6 Stunden dauert, handelt es sich nicht um ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 43343
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind Aufstiegs-/Arbeitshilfen für Arbeiten in geringen Höhen. Sie sind grundsätzlich nicht verboten. Rollhocker/-tritte müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" entsprechen.Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) der Reihe 2121 - "Gefährdung ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 42892