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In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind Aufstiegs-/Arbeitshilfen für Arbeiten in geringen Höhen. Sie sind grundsätzlich nicht verboten. Rollhocker/-tritte müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" entsprechen.Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) der Reihe 2121 - "Gefährdung ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 42892
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"."Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 19725
und Tritte vor, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit auch die Voraussetzungen als befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten vorliegen.Diesbezügliche Anforderungen sind der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" Ziffer 4.7.2 "Befähigte Person" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist unter 3.1.1 "Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?" u. a. nachzulesen:"[...]Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn sie dem zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung gültigen Stand der Technik ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44109
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätig ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
, DIN EN 131-3:2018-03, DIN EN 131-4:2017-12, DIN EN 131-7:2013-09Der Abschnitt 4.2 der TRBS 2121 Teil 2 legt Anforderungen an die Verwendung von Leitern fest.Im Abschnitt 4.2 „Verwendung" der TRBS 2121 Teil 2 heißt es wie folgt:„Leitern sind nach der Gebrauchs- und Betriebsanleitung des Herstellers zu verwenden."In der DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Abschnitt ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
der Qualifikation für die Prüfung und hinsichtlich der Durchführung der Prüfung selber ist auch die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (bisher BGI 694) . Unter Abschnitt 6 "Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?" wird angeführt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen hat, welche die Person erfüllen muss ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG. Dort he ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
zum Bersten bringt. Schankgas tritt dann unkontrolliert aus."Umfangreiche Vorgaben zu Druckminderern in Getränkeschankanlagen können dem Kapitel 6 der ASI 6.80 entnommen werden. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43228
die zur Prüfung der Leitern befähigten Personen erfüllen müssen. Als weitere Informationsquelle bietet sich die DGUV 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" an.Fazit:Wenn das begründete Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (Gründe haben Sie in Ihrer Frage aufgeführt) ist, dass die Mitarbeiter nach einer Schulung die Leitern prüfen dürfen, so ist dies durchaus möglich. ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
und Bewegungsabläufe die Standsicherheit der Leiter beeinträchtigt wird. Leitern dürfen zudem nur mit maximal 150 Kg belastet werden (Beschäftigter einschließlich Materialien).Hinweis:Auf die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ wird verwiesen."Hinweis:Auf die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
"Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten", die zwar aus dem Jahr 2007 stammt, aber, sofern sie nicht im Widerspruch zur Betriebssicherheitsverordnung steht, weiterhin als Erkenntnisquelle genutzt werden kann. ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
) GefStoffV die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei hat er die nach § 20 (4) GefStoffV bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse (z. B. TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“) zu berücksichtigen. Eine gefährliche Aufladung tritt besonders leicht bei Flüssigkeiten niedriger Leitfähigkeit auf. Die entstehende Ladungsmenge und die Höhe der Aufladung hängt ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 42201