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". Persönliche Schutzausrüstung muss den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen. Sie muss den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Ist die Benutzung durch verschiedene Beschäftigte erforderlich, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass keine Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 13479
. das Haus nur von dem Eigentümer genutzt, ist keine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.Eine Gefährdungsbeurteilung ist jedoch nötig, wenn der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer Arbeitgeber ist und der Aufzug zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe genutzt wird.Eine private Aufzugsanlage unterliegt dann den gleichen Sachanforderungen, Technischen Regeln und Prüffristen wie eine überwachungsbedürftige Anlage ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 42825
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42973
Überdruck auftritt (Dampfkessel, Druckbehälter, Acetylen ...),• Aufzugsanlagen,• Explosionsgeschützte Anlagen,• Anlagen mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Stoffen.Ein Betreiber muss nicht zwingend auch Arbeitgeber sein.Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist eine Forderung der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (§ 9) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
vor Inbetriebnahme erforderlich. Für die Befahrung ist außerdem ein Freigabeverfahren erforderlich.Gemäß § 10 BetrSichV hat der Arbeitgeber (in diesem Fall der Betreiber der Dampfkesselanlage) Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42496
. Gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" wie z. B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das Vorschriften ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
. Es ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber zu erstellen, in der Art und Umfang sowie Fristen von Prüfungen vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen sind.Hinweis: Da Dieselkraftstoffe wassergefährdend sind, sind Prüfungen nach dem Wasserrecht erforderlich. Hierzu können die für den Betrieb zuständigen "unteren Wasserbehörden" Auskunft erteilen. ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Der Arbeitgeber ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, die gefährlichen Eigenschaften zu ermitteln und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach § 6 (11) GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit gilt, verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 42201
Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 4512
von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb. Die Beauftragung der Beschäftigten und die Beauftragung der zur Prüfung befähigten Personen stehen in unterschiedlichen Paragraphen der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 7 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
.1.9a).Diese Anforderung wird in der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmittel" insbesondere unter Abschnitt 3.3 "Organisatorische Maßnahmen" konkretisiert.Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und daraus notwendige und geeignete ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
eine qualifizierte Qualitätskontrolle nach Abschluss der Montagearbeit. Dazu sind dem Prüfenden z.B. Angaben zu machen, dass geeignete Bauteile ausgewählt worden sind.Dies bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitgeber sich nicht um die Qualifikation seiner Beschäftigten zu kümmern braucht. Dies gehört zu seinen allgemeinen Grundpflichten als Arbeitgeber bzw. zu seinen zivilrechtlichen Pflichten als Vertragspartner ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4491
Sowohl Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, die zu den sogenannten Druckanlagen und somit zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören, als auch Krane sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitgeber die Bestimmungen der BetrSichV einhalten, um damit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43625