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, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Die Nummer 1.8 Abs. 1 des Anhangs der ArbStättV fordert, dass Verkehrswege so angelegt sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck sicher begangen werden können.Konkretisiert wird die ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege", die ASR ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 42734
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Die Buchstaben CE stehen für „Conformité Européenne", was „Europäische Konformität" bedeutet. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung wird auch als „Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.Die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung finden ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Nach der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Fußböden (Gitteroste) von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4688
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.Bei elektrischen Betriebsmitteln sind auch weitere für das Produkt einschlägige EU-Richtlinien zu beachten. ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 843
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Nummer 1.8 "Verkehrswege).Diese grundsätzliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Die grundlegenden Regelungen zur Kennzeichnung mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 42349
Zur Frage 1: Muss auf dem Tragkörper der Schutzbrille unter III "3" und "5" angegeben sein?Nach DIN EN 166 Nr. 9.3.3 "Verwendungsbereich" muss der Tragkörper mit seinem vorgesehenen Verwendungsbereich gekennzeichnet sein. Wenn das Augenschutzgerät mehr als einen Verwendungsbereich umfasst, müssen die zutreffenden Zahlen nacheinander in aufsteigender Zahlenordnung auf dem Tragkörper stehen.Wenn Sie ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43059
Eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage ist durch uns nicht möglich, dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Entscheidend ist hierbei, ob eine vollständige Kennzeichnung erforderlich ist oder eine vereinfachte Kennzeichnung ausreicht.Die grundsätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung finden sich in der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
, kann deshalb als Arbeitsstätte gewertet werden, für die die Vorschriften der Arbeitsstätttenverordnung über Verkehrswege gelten. Die Ziffer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Verkehrswege so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden können. Der Bestimmungszweck eines Verkehrswegens, auf dem Beschäftigte zu Fuß vom Parkplatz ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 15883
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist dazu unter dem Punkt 4.3 Kennzeichnung folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der GefStoffV anzuwenden.(2) Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entspricht.(3 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034
Es gibt unseres Wissens nach keine einschlägige Vorschrift, die einen Höhenunterschied vom Fußboden bis zur Unterkante eines Behälters begrenzt. Die Fläche, auf der die Beschäftigten stehen, um in den Behälter greifen zu können, ist jedoch Teil eines Verkehrswegs, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen muss. Gemäß Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
Angaben über Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 1.8 Absatz 1."Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
Zur Kennzeichnung und Verwendung von Leitern und Tritten führt die DGUV Information 208-016 Folgendes aus:"Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt ...
Stand: 23.01.2025
Dialog: 17317
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823