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Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist.Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung eines Arbeitsmittels.Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische ...
Stand: 02.07.2025
Dialog: 44138
Die Praxis zeigt, dass es Arbeitnehmern (sehr häufig elektrotechnische Laien) nicht immer klar ist, warum nicht in jedem Fall z. B. drei Verbraucher an einer Mehrfachsteckdosenleiste gleichzeitig betrieben werden dürfen, obwohl doch die Mehrfachsteckdosenleiste über drei oder mehr Steckdosen verfügt. Nach der DIN VDE 0100-100:2009-06 müssen elektrische Betriebsmittel so ausgewählt werden, dass s ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
. Insbesondere möchten wir auf die Empfehlung zur Betriebssicherheit 1114 (EmpfBS 1114) "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" aufmerksam machen. Besonders hervorzuheben ist hier der Punkt 2.2 "Aufrechterhaltung der Sicherheit des Arbeitsmittels":"(1) Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
ist auch zu beurteilen, ob die vorgesehene Verwendung noch dem Stand der Technik entspricht oder ob sie an diesen anzupassen ist. Bei einer Anpassung ist jedoch nicht zwingend, dass das Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entsprechen muss. Insgesamt muss die Verwendung des Arbeitsmittels nach dem Stand der Technik sicher sein; dies kann auch durch ergänzende Schutzmaßnahmen gewährleistet werden. Damit ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
Der Arbeitgeber hat die getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes „auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz).Zu diesen sich ändernden Gegebenheiten, die eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erforderlich machen, gehören insbesondere Fortschritte der in § 4 Satz 1 Nummer 3 Arbeitsschutzgesetz erwähnten Er ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
", Nummer 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Abs. 2, ist festgelegt, dass ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb die Sprachkommunikation mit einem Notdienst in beide Richtungen ermöglichen muss (z. B. Gegensprechanlage oder Telefon). Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss zudem mit der Aufzugsanlage fest verbunden sein.Des Weiteren muss der Aufzug nach dem Stand der Technik betrieben werden, er muss ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
werden und wie ist das zu interpretieren?TRGS 528In Tabelle 2 wird angegeben, wo die nach unten erreichbaren Expositionskonzentrationen nach dem Stand der Technik (des Jahres 2009) bei den aufgelisteten Schweißmethoden und Stoffen jeweils liegen. Für Chrom(VI) sind dies ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42320
Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist unter 3.1.1 "Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?" u. a. nachzulesen:"[...]Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn sie dem zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung gültigen Stand der Technik ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44109
der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
zu berücksichtigen:Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Schutzmaßnahmen. Im Rahmen des Lärmminderungsprogrammes haben somit (entsprechend dem Stand der Technik) geräuscharme Technologien, die Nutzung von Schallschutzmaßnahmen auf dem Übertragungsweg von Luft- und Körperschall und technische Schallschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsstätte Priorität. Wenn diese technischen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 16247
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Nach § 3 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Messungen und Berechnungen nach dem Stand der Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. Dazu müssen Messverfahren und -geräte sowie eventuell erforderliche ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 13864
Betankungsanlagen, hier Tankstellen, gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Diese müssen gemäß § 15 BetrSichV nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden und sind zudem, wenn es sich um eine Tankstelle für Benzin handelt, gemäß § 18 BetrSichV erlaubnisbedürftig. Die grundsätzlich von Ihnen beschriebene Anlage ...
Stand: 16.02.2019
Dialog: 23118
. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,4. vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung." Weiterhin wird in § 4 BetrSichV der Stand der Technik gefordert:„Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert.Die Beratung des Unternehmers zu "Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen" gehört danach gemäß Ziffer 6.1 Abschnitt 2 Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 zu den Aufgaben der Grundbetreuung der Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unter diese Aufgaben fällt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
von Fußschutz hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Bei der Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber u.a. den Stand der Technik zu berücksichtigen. In diesem Fall wird der Stand der Technik insbesondere durch die DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" konkretisiert. In der DGUV Regel 112-991 findet sich in Anhang 2 Ziffer 2 ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3406