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In der TRGS 526 "Laboratorien" findet sich folgende Aussage:"6.2.3 TürenTüren von Laboratorien müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein. Schiebetüren sind für Laboratorien nicht zulässig. Labortüren sind geschlossen zu halten."In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ist unter dem Punkt 6.2.3 nachzulesen:"6.2.3 TürenAnordnung und ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42585
definierten Rettungswege,sofern sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Die Anforderungen an Nebenfluchtwege werden in Kapitel 6 der ASR A2.3 getroffen:"1 ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
In der ASR A1.7 "Türen und Tore" ist in Punkt 4 Planung von Türen und Toren in Absatz 6 Folgendes nachzulesen:"Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“). Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung dienen, sollen 0,60 m in der lichten Durchgangsbreite und ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
Idealerweise sollten Wohn- und Schlafbereiche durch vorgelagerte Flure voneinander getrennt sein. Dies kann z. B. durch den Eingangsbereich/Eingangsflur erfolgen, welcher die verschiedenen Räume zentral verbindet. Denkbar ist auch ein Verbindungsflur, welcher mehrere Schlafräume erschließt, die von diesem Flur abgehen (evtl. vergleichbar mit dem Flur eines Verwaltungsgebäudes, von welchem ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 43908
In der Neufassung der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden statt der bislang gebräuchlichen Begriffe erster und zweiter Fluchtweg die BezeichnungenHauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind.In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001„Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brand-schutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z.B. durch den Einsatz von Fahnen ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.3.7 Gesicherter Bereich ist ein Bereich ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,- weitere Feuerlöscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind (z. B. für Wandhydranten: Brandschutzzeichen F002 „Löschschlauch“),- die Erkennbarkeit der notwendigen Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Pinnwände aus Kork, mit angeheftetem Papier, sind in Fluchtwegen zulässig. Gleiches gilt für Tapeten aus brennbarem Material. Die Brandlast ist so gering, daß diese keine Rolle spielt. Zusätzlich ist eine Brandübertragung auf diese Pinnwände sehr unwahrscheinlich. Es gibt keine Vorschrift, die diese Frage ausdrücklich regelt. Die hier angegebene Verfahrensweise wird seit vielen Jahren bei der Arbe ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 26969
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
ist, in einen gesicherten Bereich führen.Bei der Bemessung der Verkehrswege/Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darstellen, ist die ASR A2.3 heranzuziehen.Ob es möglich ist, die angesprochenen Spinde im Flur aufzustellen, muss letztlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Ggf. sollte der vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr beratend hinzugezogen werden.Hinweis:Weitere Anforderungen ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion der letzten Jahre klar wurde, dass eine genaue Abgrenzung über die damals genannten Bereiche Verkaufsraum, Flure, Kellerraum usw. unpraktikabel für eine klare Gefahrenabschätzung und folglich für eine konkrete Gefährdungsbeurteilung ist.Für die Gesamtgefahrenabschätzung ist daher Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510 ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich wird (Punkt 9 der ASR A2.3), dann spricht das auch für eine Notwendigkeit von Rettungswegkennzeichen im Großraumbüro. Mindestens für Bürogroßräume, bei denen auf Flure als notwendige Rettungswege verzichtet wird, wird eine Kennzeichnung der Ausgänge des Bürogroßraums erforderlich.Frage: Müssen bei zu großer Sichtentfernung zur Fluchtwegbeschilderung weitere Schilder, insbesondere ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
Es müssen verschiedene Situationen unterschieden und in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden:Es bewegt sich nur einer dieser Transportwagen gleichzeitig durch den Flur, der für den Notfall als Fluchtweg ausgewiesen ist.Es bewegen sich mehrere Transportwagen im Einbahnstraßenverkehr mit variabler Bewegungsrichtung durch den FlurEs können sich Transportwagen begegnen.Solange ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten si ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209