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, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.". Entscheidend ist somit, dass bei der Aufstellung des Bildschirms eine ergonomisch günstige ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
Auf den Seiten der Verwaltungs-BG finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema "Bewegung bei der Arbeit". Hier werden z.B. auch Informationen zu den Themen "Bewegung im Büro - Fit durch den Arbeitsalltag" oder "Gesund arbeiten am PC" mit Übungen angeboten. ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 2059
der ArbStättV unter der Nummer 6.4 sind Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen festgelegt. Hiernach gilt folgendes: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und 2. so betrieben ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
, an denen Laptops regelmäßig ortsfest betrieben werden, sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- anzuwenden. Im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 6 sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen aufgeführt. Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
TFT-Monitore geben keine relevante Röntgen- und auch keine magnetische Strahlung ab, weiterhin können Magnetfelder das Bild nicht verzerren. Arbeitsschutzrelevante Produktmerkmale bei TFT-Bildschirmen betreffen vor allem die elektromagnetische Strahlung im visuellen Bereich. Zum einen die hohen Leuchtdichten, welche belastend für das Auge sein können und somit durchaus zu einer Fehlbeanspruchung ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 1447
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird im Anhang festgelegt, dass die Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen sind, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR - sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung",(bisher: BGI 650) einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
ins Negative um. Die oben beschriebenen Ausgleichsbewegungen haben am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz keinen nachweisbaren Trainingseffekt auf die betreffenden Muskelgruppen. Zudem nehmen die Nutzenden aufgrund der fehlenden Abstützmöglichkeit des Rückens bereits nach kurzer Zeit durch zunehmende muskuläre Ermüdung eine Rundrückenhaltung ein. Die physiologische Lendenlordose wird aufgehoben. Damit ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 12129
einer Mitarbeiterin eingetreten sein, sollte unbedingt die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt hinzugezogen werden.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 7.2.3 noch folgendes zur Computer Maus nachzulesen:"Die Maus sollte so gestaltet sein, dassihre Tasten in normaler Körper- und Handhaltung betätigt werden können, ohne dass die Maus dabei ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 4208
. Nach den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbStättV sind Bildschirmarbeitsplätze solche Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Davon ausgenommen sind die unter § 1 Abs. 4 ArbStättV aufgeführten Arbeiten. Bildschirme von Leitständen sind bei den ausgenommenen Arbeiten nicht aufgeführt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen für die wiederkehr ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt. Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
zu bestätigen." Eine bloße Darstellung per Bildschirm reicht somit nicht aus.Auch nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 4) sind die Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu wiederholen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. Protokollierte Unterweisungen und Schulungen dienen letztendlich auch als Nachweis der erfüllten Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 3481
Es gilt die Arbeitsstättenverordnung mit Anhang.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen stehen Maße u.a. für Räume und Bildschirmarbeitsplätze, sogar bildlich dargestellt.Ausführliche Informationen zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in der DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung. ...
Stand: 14.05.2021
Dialog: 43519
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
für Bildschirmarbeitsplätze gilt nach Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV, dass die Beleuchtung der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein muss. Hier ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
". Unter dem Punkt 3.2 lässt sich dort zur Bildschirmarbeit folgendes nachlesen: "3.2 Bildschirmarbeit An diesen Arbeitsplätzen werden Bildschirme zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung ungeachtet des Darstellungsverfahrens eingesetzt. Die Arbeitsplätze können ausgestattet sein mit Einrichtungen zur Erfassung von Daten; Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt. Auf die Informationen der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (spez. Ziffer 7.3.2 "Büroarbeitsstuhl") sowie der VBG-Publikation "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten" (spez. Ziffern 2.14ff) weisen wir hin. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 14506
der Maschine erforderlich ist. In diesen Fällen beschränkt sich die „Bildschirmdarstellung auf die Wiedergabe der Eingabewerte und der im Produktionsvorgang anfallenden technischen Daten. […] Die Verwendung des Bildschirms ist entweder von untergeordneter Bedeutung oder nur von kurzer Dauer. Dagegen fallen alle Formen intensiver Bildschirmarbeit in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/270/EWG“ (EuGH ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144