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Ja, der § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur für Fahrzeuge, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen. Alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Ausnahmen und außerhalb des Geltungsbereiches) unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Betonmischer den Regelungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegt. Für die Betonpumpe ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
stichprobenartig kontrollieren. Ist etwa das Fahrzeug für die Ladung ungeeignet oder fehlen Hilfsmittel für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung, darf das Gut nicht Verladen werden. Das gilt auch, wenn z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. Vertragliche Regelungen, die den Fahrzeugführer allein für die Ladungssicherung verantwortlich machen, sind unwirksam.In ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
Die Abfallsammlung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der TRBA 213. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Führerhaus durchzuführen. Dabei muss er feststellen (lassen), ob im Führerhaus ein ständiger Arbeitsplatz vorliegt und mit Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe aus den Abfällen zu rechnen ist. Diese ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4212
Für einen LKW mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird in diesem Fall eine Fahrerkarte benötigt. Bis 7,5 t kann das Fahrzeug für private Zwecke ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ein "95er-Eintrag" im Führerschein ist nicht erforderlich. ...
Stand: 12.04.2019
Dialog: 42659
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Aus- und - und vor allem - Einfahrten der Fahrzeuge eine Überschreitung der Kurzzeitwerte für Stickoxide, insbesondere Stickstoffmonoxid möglich. Die Exposition gegenüber Stickstoffmonoxid und gleichzeitig allen weiteren Bestandteilen der Abgase von Dieselmotoren kann reduziert werden, wenn vor der Einfahrt die mitlaufende Absaugvorrichtung aufgesteckt wird. Hat das Fahrzeug die Stellpostion erreicht, darf ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 43704
, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Bei dem Transport von Gefahrgut sind weiterhin die gefahrgutrechtlichen Vorschriften, hier insbesondere das ADR, zu beachten. In Unterabschnitt 7.5.7.1 heißt es: Die Fahrzeuge oder Container müssen gegebenenfalls mit Einrichtungen für die Sicherung und Handhabung der gefährlichen Güter ausgerüstet ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
eine Sicherheitsfunktion müsste mit einem modernen System darstellbar sein, das z. B. bei einem Alarm die Fahrzeuge alle auf eine Seite fahren, vor und hinter Türen und Durchgängen und sich dann abschalten.Das diese Wagen einfach weiterfahren, bis ihr Auftrag abgearbeitet ist, ohne Abschaltfunktion in Notsituationen, ist nur schwer vorstellbar, da es ansonsten auch zu Situationen kommen könnte, dass brennbare ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck- die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen,- sowie unter den jeweiligen Zeichen die Zeiten eintragen, in denen Sie andere Arbeiten ausführten, Bereitschaft hatten, oder Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten eingelegt haben,b) am Ende Ihrer Fahrt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 3171
den Kranführer schriftlich beauftragen." Ähnliche Regelungen enthält § 35 "Fahrzeugführer" der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".Weitere relavante Vorschriften sind der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" und die DGUV Information 209-012 "Kranführer".Auch die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- fordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
Grundsätzlich stellen Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen von Fahrzeugen so gefährliche Verkehrsvorgänge dar, dass sie nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Dennoch entstehen im Alltag, z.B. beim Durchführen von Abfallsammelfahrten, immer wieder Situationen, in denen Abfallsammelfahrzeuge rangieren und somit zurücksetzen müssen. So zum Beispiel auch beim Wenden im Wendehammer oder mitunter ...
Stand: 30.09.2021
Dialog: 1023
von Arbeitsmitteln findet sich in der Begründung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen folgendes:"Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung eines neuen Arbeitsmittels vor seiner ersten ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ( ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Die Berechnung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) richtet sich nach dem Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Werden nach diesem Abschnitt die einzelnen höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit oder in der Berechnungssumme den Wert 1000 überschritten, so sind die gesamten Vorschriften anzuwenden. Auf die genannten Stoffe angewandt, berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
In der TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" werden unter der Anhang 1 Nummer 6 Erläuterungen zu den Anforderungen an Abstellbereiche von dieselbetriebenen Maschinen und Fahrzeugen gegeben:"...(2) In ganz oder teilweise geschlossenen Abstellbereichen sind insbesondere die beim Starten und Ausfahren entstehenden Abgase von Dieselmotoren so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 11674
Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994