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am Bildschirmarbeitsplatz sichergestellt werden können. Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Festlegung von Unterbrechungen der Bildschirmarbeit, z. B. durch Pausen, sollte vor Ort in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt erfolgen.Nach Nummer 6.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
der Gefährdungsbeurteilung die ergonomischen Anforderungen des Arbeitsplatzes beurteilt und die hieraus resultierenden Maßnahmen umsetzt. Zudem sind die Arbeitnehmer in Bezug auf die ergonomisch richtige Arbeitshaltung und die Einhaltung von regelmäßigen Pausen zu unterweisen. Dabei kommt der Einhaltung von regelmäßigen Pausen neben der ergonomisch richtigen Körperhaltung eine besondere Bedeutung zu. Hinweise: Praktische ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
und installiert ist."In Bezug auf Ihre Frage sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:Erstens - der Arbeitgeber möchte in seiner Unternehmung Telearbeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen einführen und die Beschäftigten sollen an der Telearbeit teilnehmen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Telearbeitsplatz umfänglich nach den Anforderungen an die Bildschirmarbeit, auch mit dem erforderlichen Mobiliar ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung s ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
Nach Nummer 6 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erf ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 4208
sind." (Hervorh. durch KomNet)."Normale Sehhilfen wie die eigene Fern-, Lese oder Gleitsichtbrille reichen häufig nicht aus. Lesebrillen sind im Normalfall nicht für die Bildschirmarbeit geeignet, da sie für eine Distanz von 30 bis 35 cm konzipiert sind. Die Arbeit am Monitor erfordert aber scharfes Sehen auf einer mittleren Entfernung von zirka 50 bis 100 cm. Gleitsichtbrillen haben ihre Stärken im Nah ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
) bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) mit zu erfassen sind. Dies sollte allerdings im Zusammenhang mit anderen psychischen Belastungen geschehen, da jene durch Bildschirmarbeit nur einen Teil der kombinierten Belastungen darstellen (zu denken ist hier etwa an die psychischen Belastungen durch Schülerverhalten usw.). ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
mit Kathodenstrahlröhre in Positivdarstellung eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 100 Hz empfehlenswert ist, 85 Hz sollen nicht unterschritten werden. Technologiebedingt bietet ein LCD-Bildschirm auch bei einer Bildwiederholfrequenz von 60 Hz (in der Regel von den meisten Herstellern empfohlen) ein absolut flimmerfreies Bild.Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A6 - Bildschirmarbeit weisen wir hin. ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 13785
und Blendungen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A6 "Bildschirmarbeit".Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für: 1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
. → Anforderungen in Bezug auf Bildschirmarbeit und Bildschirmgeräte gemäß Anhang 6 der ArbStättV sowie dem für Bildschirmarbeit zu berücksichtigenden Stand der Technik können Arbeitgeber soweit anwendbar bei der Gefährdungsbeurteilung auf die „mobile Arbeit unter Nutzung von Bildschirmgeräten“ übertragen. Der Ausschuss für Arbeitsstätten wird in absehbarer Zeit Regeln in Bezug auf Bildschirmarbeit ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
und installiert ist."Diesbzgl.sind grundsätzlich zwei Sachverhalte zu unterscheiden:Erstens - der Arbeitgeber möchte in seiner Unternehmung Telearbeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen einführen und die Beschäftigten sollen an der Telearbeit teilnehmen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Telearbeitsplatz umfänglich nach den Anforderungen an die Bildschirmarbeit, auch mit dem erforderlichen Mobiliar ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
für Prüflisten und Formblätter stehen Fragen und Fakten zur Softwareergonomie.Auf den Seiten von ergo-online.de finden sich unter den Stichworten Ergonomie und Gesundheit / Software viele erklärende Seiten zur Softwareergonomie.Auf der Seite Übersicht zur Auswahl anerkannter Beurteilungsverfahren für Bildschirmarbeit finden sich eine ganze Reihe von Gefährdungsbeurteilungsverfahren zur Beurteilung ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
. Der erforderliche Umfang bezieht sich auf die Sehhilfe, die ausreichend für die Bildschirmarbeit und die Arbeitsaufgabe (neben der Bildschirmarbeit z.B. Lesen, Publikumsverkehr bedienen, etc.) ist. Aufpreise für spezielle Gläser, Entspiegelung oder andere Gestelle sind von den Beschäftigten zu übernehmen.2. die Beschäftigten benötigen grundsätzlich eine Sehhilfe (Fern-, Lese- oder Gleitsichtbrille). Diese ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
. g. Randbedingungen nicht gewährleistet, liegt keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Arbeitgeber muss daher in Ihrem Fall gewährleisten, dass Sie Ihre Pause ungestört von Kunden, Publikumsverkehr oder sonstigen Störungen wahrnehmen können.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ist unter der Nummer 4.2 Absatz 1 nachzulesen, dass bei mehr als zehn Beschäftigten ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
- berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gefährdet werden."Hervorzuheben ist hier die Tatsache, dass die spezielle Beurteilung für den Telearbeitsplatz nur erforderlich ist, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Da der Arbeitgeber hierbei jedoch die Eigenart ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen e ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 43193