Ergebnisse 41 bis 60 von 61 Treffern
, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Zu klären wäre z. B., ob während der Zustellung Toilettenanlagen öffentlicher Gebäude (z B. Verwaltungen) oder von Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten) genutzt werden können.Ein geeignetes Gremium Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
Der Arbeitgeber ist allgemein nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Belastungen und gesundheitlichen Risiken seiner Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 12129
KomNet ist ein kostenloses Informations- und Beratungsangebot für die Themenfelder Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung, das Ihnen eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte. KomNet bietet keine Beratung in individuellen Rechts- oder Versicherungsangelegenheiten an.Da Ihre Frage den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft, kann von uns keine abschließende Aus ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
, dass die gesetzlichen Schutzziele zu Sicherheit und Gesundheit erreicht werden. Sie sind allerdings Teil der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, deren Berücksichtigung das Arbeitsschutzgesetz und auch die Arbeitsstättenverordnung bei der Arbeitsplatzgestaltung fordert.Im Unterschied zu DGUV Regeln werden DGUV Informationen nicht nach dem Grundsatz 300-001 erstellt. Sie können von Sachgebieten ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
, ist eine Ausnahme, wie Sie z.B. bei Sanitärcontainern auf Baustellen gilt, nicht möglich. Hier sind die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) maßgebend, denn nach § 4 Allgemeine Grundsätze hat der Arbeitgeber Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen und dabei den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
Arbeitstage getrennt zu betrachten." (TRLV Vibrationen, Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen Abschnitt 3.1 Ziffer 16 Organisation und Verantwortung)Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 25.04.2014
Dialog: 11793
der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen zu ermitteln auf Grundlage von Bekanntmachungen nach § 19 Abs. 4 BioStoffVErfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten odersonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei diesen Maßnahmen muss er den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Als Anhaltspunkt für den Stand der Technik müssen mindestens die Anforderungen des § 23 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hergeleitet werden. Dort heißt es:"Beschäftigt der Unternehmer Versicherte ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 5205
und sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen auszuwählen (vergl. § 4 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz).Mit der Broschüre Technik 32 "Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" der BAuA werden die Anforderungen an Kältearbeitsplätze bzw. Arbeit in mäßiger Kälte (-5 bis +15 °C).beschrieben und Handlungsempfehlungen zur Einrichtung und Schutzausrüstung gegeben. Von Kältearbeit wird schon ...
Stand: 16.05.2024
Dialog: 6696
die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Bei den zu ergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
),- die Ruhepausen nach § 4 ArbZG gewährt werden,- die Arbeitszeit in der Woche (kann an jedem Tag der Woche beginnen) 60 Stunden (max. zehn Stunden pro Werktag mal sechs Werktage pro Woche) nicht überschreitet.Eine Schichtfolge mit z.B. 24-Stunden-Schichten am Montag, Mittwoch und Freitag in einer Woche sollte bereits per Tarifvertrag ausgeschlossen sein und ist auch nach den anerkannten arbeitswissenschaftlichen ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik werden informiert.Branchenregeln als ErgänzungBranchenregeln sind anwenderfreundliche Instrumente für Unternehmer und andere Akteure für bestimmte gewerbliche Branchen und öffentlichen Einrichtungen. Sie beinhalten für eine Branche den Stand der Technik und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, fassen alle wichtigen Informationen verständlich zusammen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 43190
der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen." In der Gefährdungsbeurteilung muss festgestellt werden, welche Anforderungen auf Grund der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
sind die in Herstellerstellerunterlagen / Betriebsanleitungen gegebenen Informationen einzubeziehen. Die technischen Regeln, z.B TRBS 1201 geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. "Die Technische Regel konkretisiert ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
am Arbeitsplatz, der aber nach den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ebenfalls negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben kann. Für diesen Bereich trifft die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV die Regelung, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
des § 4 ArbSchG zu berücksichtigen. In § 4 Nr. 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist bestimmt, dass bei den Maßnahmen der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind." Dabei ist insbesondere folgende Verfahrensweise vorgegeben:Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Schutzmaßnahmen.Im Rahmen ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;4.Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;5.individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;6.spezielle Gefahren für besonders ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471