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Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 28.04.2023
Dialog: 43525
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist hier folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang und der konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten.Unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu Verkehrswegen nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
beschrieben wird - die mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich eines Arbeitsplatzes mit 300 lx Beleuchtungsstärke mindestens 200 lx betragen (Anmerkung: bei 500 lx mind. 300 lx). Es stellt sich hier aber die Frage, ob die Arbeitsplätze an den Sideboards als "Umgebungsbereich der Arbeitsplätze" oder als "Arbeitsplätze" anzusehen sind. Wenn dort regelmäßig Lese- und Sortierarbeiten durchgeführt ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) . In Nummer 1.8 Absatz (1) des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege …. so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Verkehrswege Folgendes:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
Aus dem Arbeitsschutzrecht liefert keine der einschlägigen Vorschriften/Regelungswerke (s.u.) explizite Angaben zum Flächenbedarf oder zu Abmessungen von Rangier- und Abstellflächen für LKW allgemein oder ihrer Anhänger und Sattelauflieger im speziellen. Vordergründig werden die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände geregelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitssicherheit (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Die ASR A1.8 "Verkehrswege" trifft unter Abschnitt 4.2 "Wege für den Fußgängerverkehr" Absatz 1 Tabelle 2 folgende Aussage:"(...)Verkehrswege ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. (Nr. 1.8 Anhang zur ArbStättV).Des Weiteren gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
zu kommen, deshalb als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu werten.Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten (inkl. Verkehrswege) so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nennt unter der Nummer 1.5 Abs. 1 die generellen Anforderungen an die Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken: an Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 5143
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Nummer 1.8 Verkehrswege)In der ASR A1.8 "Verkehrswege" sind in der Tabelle 2 (unter Abschnitt 4.2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 16004
sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang. Dort ist unter der Nummmer 1.8 folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
konkretisiert. Für Raumabmessungen/Bewegungsflächen am Arbeitsplatz ist die gleichnamige ASR A1.2 heranzuziehen. In Kapitel 5 der ASR A1.2 werden Regelungen zu den Raumgrößen getroffen: " (1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
und über einen gemeinsamen Flur zugänglich. Mehrpersonenbüros umfassen in der Regel bis sechs Büro- oder Bildschirmarbeitsplätze.Unter dem Punkt 5 finden sich die Anforderungen an die Grundflächen von Arbeitsräumen. Hier läßt sich u. a. folgendes nachlesen:"(1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen:- Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz,- Flächen für Verkehrswege ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947