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Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Entsprechend § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV hat der Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind, gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 16278
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
Im Interesse der Sicherheit, einer wirksamen Brandbekämpfung und der sachgerechten Instandsetzung ist eine deutliche Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff unerlässlich.Diesem Sicherheitsgedanken trägt auch § 8 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - Rechnung, indem er bestimmt, dass der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen hat, dass Apparaturen und Rohrleitungen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 22723
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Wie in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen ist, dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verkauft werden. Nach neueren Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper durch ein aufgedrucktes CE Zeichen zu erkennen.Hinweis:Die jeweilige ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1101
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Die EU - Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug ist die Richtlinie 2009/48/EG (Nachfolgerichtlinie der Richtlinie 88/378/EWG) ist mit der 2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in nationales Recht umgesetzt worden.In Bezug auf die Einstufung von Büchern nach der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug besteht Interpretationsbedarf, welcher von der Europäischen Kommissi ...
Stand: 15.06.2024
Dialog: 8336
Für die Regelungen des § 6 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gibt es seitens des Gesetzgebers keine Fallbeispiele. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 möglich.Demnach dürfen die Kennzeichnungen nur dann auf der Verpackung vorgenommen werden, wenn eine Kennzeichnung des Produktes selbst nicht möglich ist. Dies kann z.B. dann vorliegen, wenn das Produkt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Im Abschnitt 8 der ASR A2.3 ist u. a. Folgendes nachzulesen:"8 Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen Fluchtwege und Notausgänge müssen mit hochmontierten Sicherheitszeichen nach Abschnitt 8.2 Absatz 3 Nummer 2 gekennzeichnet sein. Für Hauptfluchtwege gelten die Anforderungen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040
Auf dem Arbeitsschutzhelm finden Sie das Herstellungsdatum.In der DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" ist unter dem Punkt 3.1.6.2 Allgemeine Kennzeichnung nach Norm folgendes nachzulesen:"Industrieschutzhelme müssen mit einer eingeprägten oder eingegossenen Kennzeichnung versehen sein. Werden Industrie-Anstoßkappen gekennzeichnet, muss die Kennzeichnung dauerhaft angebracht sein.Die ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42407
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
Die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - Maschinenrichtlinie - ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis f aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie. In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden ...
Stand: 26.12.2012
Dialog: 17629
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Entsprechend der Begriffsdefinition "Maschine" in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. in der deutschen Umsetzung durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist eine Maschine:• Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile (...),• von denen eines beweglich ist,• die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und• die mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Grundsätzlich werden in der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG zwei Anforderungen beschrieben.In Ziffer 1.6.3 Anhang I wird die Anforderung hinsichtlich der Trennung von Energiequellen beschrieben:"Die Maschine muss mit Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann. Diese Einrichtungen sind klar zu kennzeichnen ...
Stand: 26.05.2022
Dialog: 7709
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Definition nach § 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Somit sind die in der Frage genannten Arbeitsmittel alle vom Geltungsbereich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
a) Konformitätserklärung Eine Konformitätserklärung wird nur benötigt, um eine Maschine oder Sicherheitsbauteil erstmalig in der EU im Verkehr zu bringen. (§ 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC. Im weiteren als MRL bezeichnet) Die MRL betrachtet eine wesentlich veränderte Maschine als neue Maschine. Derjenige der eine Maschine wesentlich verändert und in Verkehr bringt ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
Hierzu ist in § 41 Auswechselbare Ausrüstung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" folgendes nachzulesen:"Auswechselbare Ausrüstungen sind nicht mit Ersatzteilen zu verwechseln, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und der Maschine auch keine neue Funktion verleihen, sondern lediglich als Ersatz für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221