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. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Zu der neuen Systematik des Regelwerks der Unfallversicherungen lässt sich bei der DGUV folgendes nachlesen: "Ab dem 01.05.2014 ändert sich die Systematik des Regelwerks. Dies ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Du ...
Stand: 20.03.2015
Dialog: 23388
) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. Für Sammelstellen ist dies das Sicherheitszeichen E007 „Sammelstelle“. Die Kennzeichnung kann in langnachleuchtender, innenbeleuchteter oder außenbeleuchteter Ausführung erfolgen. Die Dauer ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
ist oder- sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.Dies kann z. B. als- Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ oder- „Regeln für das Verhalten im Brandfall“ im grafischen Teil des Flucht- und Rettungsplans nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
bei Undichtigkeiten oder im Falle eines Brandes, zu berücksichtigen.Zu der Frage der Kennzeichnung:Ja, laut TRGS 526 müssen Laboratorien, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, mit dem Warnzeichen W019 „Warnung vor Gasflaschen“ gekennzeichnet sein (Ziffer 5.2.11.2, Anmerkung: Die Bezeichnung des Warnzeichens gem. ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 2 hat sich geändert: W029 Warnung ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
lassen." Unter dem Punkt 5.4 wird zu dem Gefahrenbereich Absturz folgende Aussage getroffen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
werden. Ein geeignetes Löschmittel, beispielsweise bei Natriumbränden, ist Löschsand oder Metallbrandpulver. Für brennbare Flüssigkeiten ist Kohlendioxid oder Löschpulver, für unter Spannung stehende elektrische Anlagen Kohlendioxid einzusetzen. Siehe auch BG-/GUV-Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR 133/GUV-R 133) sowie ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (neue Zählung ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften richten sich an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, welcher die Tätigkeiten ausführt. In der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" ist nachzulesen, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten gilt. Hiernach sind Bauarbeiten Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung ...
Stand: 14.03.2016
Dialog: 26141
92/58/EWG finden sich auch die eingangs erwähnten Farbkombinationen. Etwas unglücklich ist hier zu nennen, dass das Muster in schwarz und weiß abgebildet ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Hier möchten wir insbesondere den Punkt 5.2 Sicherheitsmarkierungen ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
erforderlich. Dies kann z. B. durch ausreichend große Bildzeichen, Symbole, farbige Tönungen oder Klebefolien erfolgen. Diese müssen sich je nach Beleuchtung und Hintergrund gut erkennbar abheben. Die diesbezüglichen Vorgaben der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind zu berücksichtigen. (2) Weiter reichende Schutzmaßnahmen sind dort erforderlich, wo trotz Kenntlichmachung ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Unserer Einschätzung, kann als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nur herauskommen, dass die Fußgänger die Tür neben dem Tor verwenden müssen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Unterweisung darauf hinzuweisen und es ist mit dem Zeichen "P004 Für Fußgänger verboten" des Anhangs 1 der ASR A1.3 ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf der in der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie festgelegten Umsetzungsfrist. Die geänderte Fassung kann bereits ab Inkrafttreten der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie angewendet werden.(3) (weggefallen)"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
sind. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen zu ermitteln (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) die DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
(bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bzw. der DGUV Regel 103-011 (bisher: BGR A3). Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk können Sie unter http://publikationen.dguv.de abrufen.Informationen zur Durchführung der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel bieten dieDGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
, müssen weitere Vorschriften (EG- bzw. EU--Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden [VDI, VDE, VDMA], Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen) herangezogen werden.Eine Ausnahme sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften. Diese gelten als autonomes Recht für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe ...
Stand: 20.05.2024
Dialog: 43529
Gründen keine Drehflügeltüren verwendet werden können, z. B. in Ausgängen von OP-Räumen, Kühlräumen, sofern sich in diesen Räumen nur unterwiesene Personen und nur in geringer Anzahl aufhalten. Bei diesen Türen ist die Öffnungsrichtung mit den Sicherheitszeichen E033 „Schiebetür öffnet nach rechts“ oder E034 „Schiebetür öffnet nach links“ nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese aber erforderlich sein. Entsprechend Nr. 5.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze Streifen (Sicherheitsmarkierung vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen) deutlich erkennbar und dauerhaft ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
In der ASR A3.6 "Lüftung", Punkt 5.3 Absatz 2 heißt es:"(2) Eine Verringerung der Lüftungsquerschnitte bei kontinuierlicher Lüftung zur Anpassung an Witterungsbedingungen (z. B. niedrige Außenlufttemperaturen, starker Wind) muss durch Verstellbarkeit möglich sein (z. B. Kippstellung der Fenster). Ist die Verstellbarkeit der Öffnungsfläche fein justierbar, ist auch bei Außenlufttemperaturen ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 19635
Nein, die ASR A3.7 „Lärm" gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien (siehe hierzu Abschnitt 2 „Anwendungsbereich" Absatz 1 der ASR A3.7). Dort heißt es wie folgt:„(1) Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu vermeiden." ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43925