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) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. […]" Unter Abschnitt 8.2 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
gearbeitet wird, findet die TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung. Unter dem Punkt 6.2.2 ist folgendes nachzulesen:"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren Rettungswege und Ausgänge in ausreichender Zahl vorhanden sein. Fluchtwege dürfen nur dann über einen benachbarten Raum führen, wenn dieser Raum auch im Gefahrfall während ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
auch bei Sauerstoffmangel. Beide Bezeichnungen werden in der Atemschutzpraxis gleichbedeutend nebeneinander verwendet. Unter Flucht wird eine Bewegung des Gerätträgers von der Gefahrstelle weg in Richtung atembarer Atmosphäre verstanden. Darunter können auch noch kurzzeitige Nebenhandlungen auf dem Fluchtwege fallen, z. B. unterstützende Rettungsleistung von Personen oder gefahrmindernde Handlungen, wie das Betätigen ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 22820
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen technischen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts.In § 6 Arbeitsstättenve ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Das Austreten von CO2-Löschmittel in Nachbarräume kann nicht nur über Brandschutztüren begrenzt werden. Diese Türen sind nicht gasdicht.Brandschutztüren können in Abhängigkeit von ihrem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis im Bodenbereich einen Spalt von 1,5 cm +/- 0,3 cm aufweisen.Es gibt Kombinationstüren, bei denen der Brandschutz mit dem Schutz gegen den Durchtritt von Rauch kombiniert is ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903
, nicht gewährleistet ist."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Hier heißt es unter dem Abschnitt 5 Absatz 2 bis 4:"(2) Die Länge des Hauptfluchtweges ist die kürzeste Wegstrecke (ohne Berücksichtigung der Raumausstattung, jedoch nicht durch Wände gemessen) vom Beginn des Fluchtweges ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hyg ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Die Anforderungen an Treppen finden sich unter dem Abschnitt 4.5 der ASR A1.8. Unter dem Absatz 4 ist dort Folgendes nachzulesen:"Für Treppen (siehe Abbildung 4) ergibt sich als Beziehung zwischen Schrittlänge (SL), Auftritt (a) und Steigung (s ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 10493
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."zu Frage 2:Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 15434
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
in den durchzuführenden Tätigkeiten. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von1. den verwendeten Gefahrstoffen,2. den Gefahrstoffmengen,3. den Stoffeigenschaften,4. Art und Anzahl der Tätigkeiten,5. Art und Anzahl der Arbeitsmittel (z. B. Apparaturen, Geräte und Anlagen) sowie6. der Reaktionsführung (z. B. Möglichkeit durchgehender Reaktionen, Druckaufbau).(2) Häufige Änderungen im Kreis der Labornutzer ...
Stand: 19.10.2020
Dialog: 43311
A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und der ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge.In der ASR A2.3 wird in Kapitel 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Folgendes ausgeführt:"(...)(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Im Abschnitt 8 der ASR A2.3 ist u. a. Folgendes nachzulesen:"8 Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen Fluchtwege und Notausgänge müssen mit hochmontierten Sicherheitszeichen nach Abschnitt 8.2 Absatz 3 Nummer 2 gekennzeichnet sein. Für Hauptfluchtwege gelten die Anforderungen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040
Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6652
Die für Labore notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen individuell im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Eine hervorragende Hilfestellung für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Veranlassung geeigneter Schutzmaßnahmen ist z. B. die Website der BG RCI "Sicheres Arbeiten im Labor", sowie die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23450