Ergebnisse 1 bis 18 von 18 Treffern
In der DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung" ist unter Nummer 3.2 "Alarmierungs- und Evakuierungskonzept" hierzu nachzulesen, dass an der Sammelstelle eine Anwesenheitskontrolle durch eine vom Unternehmen festgelegte Person durchzuführen ist, um die Vollzähligkeit festzustellen. Dies gilt auch für anwesende Dritte (Besucherinnen oder Besucher, Fremdfirmen, usw.). Besondere ...
Stand: 26.09.2022
Dialog: 43714
Über Grundkenntnisse im Brandschutz, z. B. wie ein Feuerlöscher zur Brandbekämpfung zu bedienen ist, sollten alle Beschäftigten verfügen und entsprechend unterwiesen sein.Der § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Diese Forderung ist auch auf Sammelstellen für gefährliche Abfälle ...
Stand: 27.01.2021
Dialog: 2673
Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben ...
Stand: 24.06.2022
Dialog: 25023
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Punkt 8 "Kennzeichnung" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 14875
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns nicht bekannt. Das Schild selber ist entsprechend der ASR A1.3 -"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" auszuführen und wird dort unter der Bezeichnung "E007 Sammelstelle" im Anhang genannt. Nach der ASR A1.3 gilt grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16309
Der Annahme- und Arbeitsbereich von Sammelstellen sowie der Umschlag- und Lagerbereich von Zwischenlagern sind der Zone 1 nach § 11 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 1.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zuzuordnen, d. h. dass in diesen Bereichen aufgrund der Eigenschaften der eingesammelten und zwischengelagerten Gefahrstoffe damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42709
In dem Anwendungsbereich der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" ist folgendes nachzulesen:"(1) Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 17167
. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. Außerdem sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Zur sicheren Orientierung ist der Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.ASR A2.3 Nr. 9:"(3) Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42904
- die Lage der Brandschutzeinrichtungen - die Lage der Sammelstellen - den Standort des Betrachters." Zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen macht die ASR A1.3 unter Punkt 6 u.a. folgende Angaben. "(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 20357
zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.verwendet.In der ASR A2.3 unter Abschnitt 4 (2) läßt sich nachlesen, dass"Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie Sammelstellen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" (www.baua.de/TRGS/).Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 5.2 ...
Stand: 01.03.2021
Dialog: 13855
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)] ausgestattet werden. Dabei ist u.a. die konkretisierende Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" zu berücksichtigen. "So kann z.B. nach der Nr. 6.5 der TRGS 520 der Sozial- und Aufenthaltsbereich im Betriebsgebäude ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
sind. Als Beispiel hierzu können abfallgruppenspezifische Betriebsanweisungen nach der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle", genannt werden. Auch in der TRGS 555 "Betriebsanweisungen" https://www.baua.de/trgs werden Beispiele für Gruppenbetriebsanweisungen genannt (Labore, Läger). Im Einzelfall können auch die Unfallmerkblätter ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen.(3) Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen müssen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt oder in dessen Nähe angebracht werden.(4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 43695
Gegenständen (Kühlschränke/Fernseher usw.) nach Vereinbarung an den Haushalten/Betrieben abholen. Die Entsorgung von Sondermüll, Glas oder Papier, soweit diese Stoffe an öffentliche (stadtteilbezogene) Sammelstellen durch den Verbraucher angeliefert und von dort aus abtransportiert werden, unterliegt nicht der o. g. Ausnahmeregelung. Siehe hierzu auch folgende Gerichtsentscheide: OLG Hamm vom 23.11.1990 ...
Stand: 03.02.2009
Dialog: 6978
://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16496/Direkte Arbeitschutzauflagen ergeben sich neben den einschlägigen Gesetzen, wie Arbeitsschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung, aus der TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6215
im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV. Beispielsweise finden sich in den folgenden TRGS'en Hinweise auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmittel: TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" TRGS 526 "Laboratorien" TRGS 528 "Schweißtechnische ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 13300
in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen gilt, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt ebenso für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und das Üben entsprechend dieser Pläne sowie für das Einrichten und Betreiben von Sammelstellen. Dabei ist neben den Beschäftigten die Anwesenheit von anderen Personen zu berücksichtigen.Unter Abschnitt 3.1 wird weiterhin Folgendes ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 43747