Ergebnisse 101 bis 120 von 564 Treffern
In der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" ist unter dem Punkt 7.1 zur Durchführung von Prüfungen und Prüffristen folgendes nachzulesen:"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.Hinweise zur Organisation, Auswahl des Prüfpersonals ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
Sofern die mobile Tankanlage für Dieselkraftstoff bei der Arbeit verwendet wird, ist sie ein Arbeitsmittel i.S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Verpflichtung zur Prüfung vor der erstmaligen Verwendung sowie wiederkehrend ergibt sich aus § 14, ggf. auch aus den §§ 15 und 16 BetrSichV. Art und Umfang dieser Prüfungen sind vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 15.10.2023
Dialog: 43833
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" genannten Kriterien. Gemäß Ziffer 2.4 der TRBS 1203 umfasst ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" ist hierzu Folgendes nachzulesen:"A.1.2 Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische BetriebsmittelDie Prüfverpflichtung für elektrische Betriebsmittel ergibt sich neben dem bereits genannten § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und 4 auch aus § 4 Abs. 5 der BetrSichV ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
entsprechend § 2 Abs. 6 BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" unter Nr. 3.1 "Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten" genannten Kriterien.Das Kriterium "Zeitnahe berufliche ...
Stand: 28.08.2023
Dialog: 12426
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
geregelt.Eine Abweichung von den Vorschriften im Rahmen der Prüfung der Feuerlöscher ist nicht vorgesehen.Fazit:Das von Ihnen beschriebene Verfahren ist nicht zulässig. Im Falle eines Brandes stehen keine Feuerlöscher zur Verfügung. Hier ist eine andere Lösung zu suchen, wie z. B. Prüfung der Feuerlöscher an den jeweiligen Standorten. ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
- und Sachkunde, Kompetenzen und Befugnisse und auch die in anderen Gesetzen geforderten Qualifikationen für bestimmte Aufgaben. Die Durchführung der von Ihnen angesprochenen Prüfungen ist daher von Fachkräften für Arbeitssicherheit so i. a. nicht möglich. Die Zielsetzung der in § 6 ASIG aufgeführten Prüfungen findet Ihre Entsprechung in der Aufgabenbeschreibungen der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
zu berücksichtigen. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist, die Prüfungen nach den Nummern 5.2 und 5.3 vollständig durchgeführt wurden, sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann, die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077
Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Grundsätzlich ist Atemschutz bei der Prüfung eines Laborabzugs nicht erforderlich, wenn dieser frei von Chemikalien ist. Durch entsprechende Spülungs- und Reinigungsmaßnahmen von Behältern und Leitungen sollte sichergestellt sein, dass im Abzug keine Reste Flusssäure mehr vorhanden sind (siehe auch GESTIS-Stoffdatenbank)Folgendes ist anzumerken:Die mindestens einmal jährlich durchzuführenden ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 4623
sich drei Prüfpflichten:1. Der Behälter muss zugelassen sein (Bauart- oder Baumusterzulassung, je nachTyp).2. Alle 2,5 Jahre muss die Anlage auf Dichtigkeit überprüft werden.3. Alle 5 Jahre muss die Anlage einer Inspektion durch eine sachverständige Person unterzogen werden; erstmals vor Inbetriebnahme. Die jeweils letzte Prüfung muss auf dem Typenschild vermerkt werden (vgl. Kapitel 6.8.2.4 des ADR ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 24917
Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind (hierzu gehören z. B. auch Pressen), die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 BetrSichV ermittelten Fristen ...
Stand: 28.09.2016
Dialog: 27554
der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die Prüfpflichten ergeben sich somit aus § 14 BetrSichV. Konkretisiert werden die Prüfanforderungen durch die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen". ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Hierzu lässt sich in der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", die auch für Lötarbeiten gilt, unter dem Abschnitt 4.6 Absatz 4 und 5 folgendes nachlesen:"(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass nur wirksame Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Gefahrstoffen eingesetzt werden. Bei der erstmaligen Inbetriebnahme dieser Einrichtungen sowie bei den wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408