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Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die B ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der 4.8.2 (*) Folgendes nachzulesen:"Erste-Hilfe-Lehrgang Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Auch Angehörige von Berufsgruppen, bei denen die Erste-Hilfe-Ausbildung Bestandteil der Ausbildung ist, können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt we ...
Stand: 28.03.2025
Dialog: 44009
Nein, hierzu ist ein Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst erforderlich.In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter 4.9.4 nachzulesen:"Abweichende Qualifikation für Betriebssanitäter-GrundausbildungAn die Stelle der Grundausbildung können insbesondere folgende Qualifikationen treten: • Examinierte Krankenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung, • Rettungsassisten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44096
Ab zwei anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer in jeder Filiale vor Ort sein.Grundlage für die Zahl der erforderlichen Ersthelfer ist die DGUV Vorschrift 1 , wo in § 26 die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer geregelt ist:Danach hat der Unternehmer/Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 bi ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 16099
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII - SGB VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 4.2 ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte; die Betriebsvertretung ist zu bet ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 13545
Brandschutzhelfer sind grundsätzlich ab einem Beschäftigten zu benennen. Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden im § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" getroffen und werden in der DGUV Regel 100-001 " konkretisiert.Unter Nr. 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 wird ausgeführt:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen Beauftragt ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".Von dieser Pflicht können Beschäftigte nur befreit werden, wenn persönliche Gründe entgegen stehen. Dies können z. B. sein:- körperliche Einschränkungen,- physische oder psy ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 4101
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherhe ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Nein, siehe hierzu die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"; hier ist unter 4.8.2 nachzulesen, dass approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte als aus- und fortgebildete Ersthelfer angesehen werden können.Auf die FAQs der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum Thema "Erste Hilfe" weisen wir hin. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44077
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit unter § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Un ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
Ohne Bestellung sind Sie nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb. Wenn die Bestellung nicht erfolgt ist, weil die erforderliche Fachkunde nicht vollständig gegeben ist, kann der Arbeitgeber gemäß § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde stellen. Der Arbeitgeber erfüllt die wichtige Verpflichtung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSc ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst „lediglich ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat d ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist persönlich zu bestellen.In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf..."In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssic ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
Ja, ab einem Beschäftigten ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (vgl. §§ 2 und 5 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG).In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI ist unter der Nummer 2.2.5 "Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 1) Wie sieht eine Regelbet ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Betriebsärzte mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle disziplinarisch zu unterstellen. Gleiches gilt für (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit.Der Betriebsarzt ist nicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstell ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 43762
Nein, die Entscheidung der Zuordnung obliegt dem Arbeitgeber.Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den DGUV Vorschriften, u. a. der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
Unter § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen B ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181