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eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Nach § 10 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt:"(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit1.die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, und2.unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
) eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist oderc) eine Fortführung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht möglich sein wird (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).Bei konsequenter Umsetzung sollte demnach bereits vor der Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz eine Bewertung der neuen Aufgaben vorliegen.Im konkreten Fall einer Schwangerschaft im Betrieb ist der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
, 2124)“( BeckOK ArbR/Dahm MuSchG § 1 Rn. 37, 38). Bei dem von Ihnen geschilderten Fall der kurzfristigen Entsendung einer Mitarbeiterin ist davon auszugehen, dass das deutsche MuSchG , auch während des Auslandsaufenthaltes, vollumfänglich Anwendung findet.Ein Kernelement des MuSchG ist die Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 10 MuSchG. Dabei sind im Falle einer möglichen Entsendung ins Ausland ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: MuSchG/BEEG" (8. Auflage) von Buchner/Becker aus der Reihe "Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht" wird zu der Thematik u. a. ausgeführt, dass grundsätzlich alle für die Vorsorgeuntersuchung erforderlichen Zeiten inklusive Wegezeiten zu gewähren sind (Rd. 11-14). Auch muss die werdende Mutter den Arzt nicht wechseln, um den Zeitaufwand für die Vorsorgeuntersuchung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
der Schwangeren in der Weise regeln und gestalten, dass mögliche Gefährdungen für Mutter und Kind ausgeschlossen sind. Dazu muss er die aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelten Schutzmaßnahmen treffen und der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über weitere Anpassung des Arbeitsplatzes anbieten.Weitere Details zum Mutterschutzrecht sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
der Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten hat.Der Arbeitgeber wäre grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antikörpertest zu bezahlen, wenn dieser Teil der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ArbMedVV wäre. Diese werden im Anhang der ArbMedVV weitergehend konkretisiert.Im Anhang unter Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f heißt es, dass Pflichtvorsorge bei "nicht gezielten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in § 10 geregelt ist. Danach hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Dies hat unabhängig ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
über Verkehrswege erreichbar sein müssen (Abs. 5), eine Sichtverbindung nach außen aufweisen sollen (Abs. 10) und Beeinträchtigungen soweit wie möglich auszuschließen sind (Abs. 7).Hinweis:Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
sind, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergeben haben. Relevant ist in Ihrem Fall, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, bspw. aufgrund dem Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 2-4 nach § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger besteht insbesondere bei direkten, ungeschützten Körperkontakten mit Blut ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG durchzuführen. Hierbei sind ebenso alle infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten.Vom Grundsatz her sind dabei die in dem von der Arbeitsschutzverwaltung NRW veröffentlichten Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" genannten Maßnahmen zu treffen. Dies gilt auch für die Feststellung ausreichenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da Sie Ihre ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860