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Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
Sicherheitsmaßnahmen für die ausführenden Mitarbeiter anzubringen, wie Anschlagpunkte und oder Fangnetze.Anderen, insbesondere technischen Möglichkeiten, die den Bestimmungen der TRGS 519 nicht entgegenstehen, sind, im Einklang u. a. a. mit den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG-, Vorrang einzuräumen und anzuwenden. ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
. Grundsätzlich ist bei festgebundenem Asbest die Gefährdung der Mitarbeiter geringer als bei schwachgebundenem Asbest. Dass es sich hierbei zusätzlich um beschichtete Platten handelt, senkt das Risiko zwar zusätzlich, schließt es allerdings nicht völlig aus, da schon der Bruch einer Platte ein unbekanntes Faservolumen freisetzt. Insofern ist den Regelungen der TRGS 519 vollumfänglich nachzukommen. ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
der Beschäftigten führen können. Sofern die Durchführung dieser Prüfung besondere Kenntnisse erfordert, über die der Arbeitgeber nicht verfügt, hat er sich dabei externen Sachverstands zu bedienen. Dies gilt insbesondere dann, wenn für eine sachgerechte Prüfung eine technische Erkundung (z. B. vor einem Altgebäudeabbruch, Industriebauabbruch, Deponiebetrieb, etc.) erforderlich wird.Die Tätigkeiten mit Asbest darf ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
. Es ist jedoch streng zu prüfen, ob nicht die Nutzungsdauer des Bodens abgelaufen ist, d.h. starke Abnutzung, Zerbröselung der Platten, Löcher, Faserfreisetzung (Liegestaubbeprobung), s.a. Leitsatz zur Instandhaltung. Die Überdeckung/Überbauung darf nur so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Arbeiten Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest erhalten (Intention ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
werden.Im Gegensatz dazu dürfen vorher beschichtete Asbestzementflächen drucklos gereinigt und neu beschichtet werden unter der Bedingung, dass die alte Beschichtung noch geschlossen ist. Eine total abgewitterte Beschichtung (Schlagseite) zählt als unbeschichtet und darf nicht mehr gereinigt und beschichtet werden. Zusammenfassung:Überdeckungen sind verboten, Beschichtungen an vorher unbeschichteten ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Beispielen aus der DGUV Information 201-012 (früher BGI 664).Mit dem Bestehen der abzulegenden Prüfung darf der dann Sachkundige alle die Tätigkeiten durchführen, die in seinem Lehrgangszeugnis beschrieben sind. Dies kann durch einen Abgleich mit den Regelungen der TRGS 519 ermittelt werden. ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417