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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Arbeitsplatz im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes hinsichtlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.In Ihrem Fall handelt es sich um Telearbeit, da sie auf Dauer angelegt ist.Für Telearbeitsplätze gelten nach § 1 Abs.3 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit), das Bereitstellen mobiler, ergonomisch gestalteter, sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden keine Unterschiede hinsichtlich der Zulässigkeit möglicher Schadstoffbelastungen von Arbeitsmitteln in Laboratorien oder betrieblichen Bürobereichen getroffen. Es sollte aber auch berücksichtigt werden, dass labortypische Gerüche an Arbeitsmitteln teils auch dann schon feststellbar sind, wenn noch nicht von einer relevanten Schadstoffbelastung ausgeg ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372
Eine Vorschrift, die die Aussage der Fragestellung stützt, ist hier nicht bekannt. Die Nutzungsdauer von Monitoren ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Vielmehr ist wichtig, darauf zu achten, dass Bildschirme/Monitore für den Einsatzzweck geeignet sind und bestimmten Mindestanforderungen an die Qualität (Strahlung, Zeichendarstellung, Ergonomie, etc.) entsprechen. Grundlage ist die Arbeitss ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen - Arbeiten in Privaträumen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung wird er sich in der Regel der Sachkunde der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes bedienen. Kleine Betriebe haben meist keine(n) eigene(n) Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft, sondern sind vertraglich an ein überbetriebliches Zentrum ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben, müssen diese ergonomisch angeordnet sein. Die Eingabegeräte müssen sich eindeutig dem jeweiligen Bildschirmgerät zuordnen lassen.[...]"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A6 "Bildschirmarbeit".In Abschnitt 6.3.3 "Mehrere Bildschirme oder Bildschirmgeräte am Arbeitsplatz ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
der ArbStättV unter der Nummer 6.4 sind Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen festgelegt. Hiernach gilt folgendes: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und 2. so betrieben ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
verfügen und2. so betrieben werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen ist.(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist unabhängig vom Arbeitsplatz (Betrieb, Außendienst oder zu Hause) und betrifft alle Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (vergl. § 2 ArbZG). ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159