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Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
ist bei entzündbaren Gefahrstoffen (gekennzeichnet mit H221, H222, H223, H224, H225, H226 bzw. R12, R11, R10) das Nennvolumen heranzuziehen."Da Propan und Butan mit dem H-Satz "H220" gekennzeichnet sind, gilt Satz 1 des Punkt 4.2 Abs. 8 und die Abweichungen nach Satz 2 können nicht in Anspruch genommen werden.Hinweis:Bei der Lagerung von Gasen sind zudem die Ausführungen der Nr. 10 "Lagerung von Gasen unter Druck ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
zum Gemisch; die Einzelkomponenten müssen dabei nicht separat betrachtet werden). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, welche Anforderungen sich für Ihr Apothekerlager hieraus ergeben.Informative Hilfestellungen liefert in diesem Zusammenhang insbesondere auch die DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Krankenhaus" Abschnitte 10 "Arzneimittel" und 16 "Brennbare Flüssigkeiten". Liegen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk gült ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig.Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt 55°C bis 60 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe sollen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (§ 8 Abs.1 Nr.6 GefStoffV). Weitere Vorgaben können sie dem Sicherheitsdatenblatt des Reinigungsmittels entnehmen und der TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
an einem anderen Ort verbracht, ist der Explosionsschutz - sofern weiterhin entzündbare Flüssigkeiten darin gelagert werden - erneut zu betrachten und zu gewährleisten ("Explosionsschutzdokument" gemäß § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ), einschließlich der damit verbundenen Prüfungen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen", Nr. 4 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Bleibt ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Die niedrigschwellige Normung ist hier von nachgeordneter Bedeutung. Zentral bleibt die Betrachtung des Risikos in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Hier sind die Schutzmaßnahmen, z. B. die Luftwechselrate, festzulegen. Da diese je nach Häufigkeit der Nutzung der Schränke und des Lagergutes schwanken kann, sind die o. g. Richtwerte entfallen, da diese au ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
Sachverhalt bedeutet dies Folgendes:Die Lagerung von Gefahrstoffen darf nach Abschnitt 4.2 Nr. 5 der TRGS 510 nicht an Verkehrswegen bzw. solchen Orten erfolgen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Da bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach Anhang 1 alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnitts 4 einschließlich 4.2 Nr ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
werden sollen.Weiterhin gilt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sicherheitsschränke gelten als erfüllt, wenn sie die Anforderungen von EN 14470-1 (www.beuth.de) erfüllen (TRGS 510 Anlage 3 zur TRGS 510 Nr.1 Absatz 4). Dies ist dann notwendigerweise durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei ist im Sachverständigengutachten zu klären, welche Stoffe in dem Schrank gelagert werden dürfen ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398