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bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen abgewichen wird, und7.die Ermittlungsergebnisse, die belegen, dass der Grenzwert nach § 7 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 oder 2 eingehalten wird oder, bei Stoffen ohne entsprechende Werte, die ergriffenen technischen Schutzmaßnahmen wirksam sind.Im Rahmen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung können auch vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Ja. Nach Artikel 31 Absatz 5 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gilt folgendes:"Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat be-stimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes."In der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 43233
die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Nach Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, sofern der Stoff bzw. das Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als gefährlich einzustufen ist.Der Lieferant ist nach Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung definiert als Hersteller ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
Die Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind in Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) festgelegt.In Artikel 4 Absatz 1 CLP-Verordnung ist festgelegt, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender Stoffe oder Gemische vor dem Inverkehrbringen gemäß Titel II einzustufen haben. Ist ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH-Veror ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer in einer Amtssprache des entsprechenden Landes, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, vorgelegt werden, es sei denn der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Verantwortlich dafür, dass die richtige Sprachversion zur Verfügung gestellt wird, ist der jeweilige Lieferant.Sofern dem deutschen Hersteller nicht mitgeteilt ...
Stand: 21.06.2022
Dialog: 43573
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten Registrieru ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
Vorbemerkungen: Die Maßnahmenstufen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen ein gestuftes Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Anwendung nicht mehr an die Kennzeichnung, sondern nunmehr ausschließlich an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft ist. Die Maßnahmenstufen beinhalten technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich geeignet ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
und über Informationen über diese verfügen und unbeschadet des Artikels 36 Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Kunden sowie Informationen über die Übermittlung der jüngsten Fassung des in Artikel 31 genannten Sicherheitsdatenblattes bereithalten und aktualisieren.(3) Wird gemäß den Absätzen 1 und 2 ein Vertreter bestellt, so setzt der nicht in der Gemeinschaft ansässige Hersteller den Importeur ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Nach Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) muss der Lieferant dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der Verordnung zur Verfügung stellen.Eine gesetzliche Pflicht, nach Einstellen der Produktion und des Vertriebs ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Vertr ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 6779
sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die harmonisierte Einstufung zu verwenden.Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt höher eingestuft sein, als die harmonisierte Einstufung vorgibt, so ist die höhere Einstufung zu verwenden, da dem Hersteller des entsprechenden Stoffes offenbar weiterführende Informationen vorliegen, die eine höherwertige Einstufung dieses Stoffes ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Die zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter diesem Link:https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laenderSie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Behörde für Ihren Unternehmenssitz zu wenden. Diese wird dann die Behörde des Unternehmens kontaktieren, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie sich auch direkt an die zustän ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42682
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478