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. Aufsaug- und Bindemittel, Neutralisationsmittel, 3. zusätzliche technische Schutzmaßnahmen (z. B. Not-Aus) und zusätzliche persönliche Schutzausrüstung und 4. notwendige Maßnahmen gegen Umweltgefährdungen" Weitere Informationen enthält z. B. die DGUV Information 205-010 "Sicherheit im Feuerwehrdienst". Auch hier wird gefordert, dass Feuerwehrangehörige anhand von Betriebsanweisungen über die mit ihrer ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 23439
Wenn - wie im beschriebenen Fall - KEINE geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorliegt und die Maßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der GefStoffV NICHT ausreichen, kann der Absatz 13 des § 6 der GefStoffV NICHT angewendet werden und es müssen die weiteren Maßnahmen des Abschnitt 4 ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter dem Punkt 3.2 nähere Erläuterungen zu dem Inhalt einer Betriebsanweisung. Unter dem Punkt 3.2.5 ist zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln folgendes nachzulesen:(1) Die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190
von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" weisen wir hin.Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Nein, dies ist nicht möglich.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 43784
von Gefahrstoffen in ihrem Arbeitsbereich sowie über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Abwendung dieser Gefährdungen zu informieren. Inhalt der Unterweisung sind die Themen, die gemäß Nummer 3.2 Gegenstand der Betriebsanweisung sind. Darüber hinaus kann die Behandlung folgender Themen erforderlich sein:1. Hinweise auf neue oder geänderte Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Abweichungen von den dort genannten Schutzmaßnahmen sind möglich, sofern andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gleichwertigkeit der Schutzmaßnahmen muss in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Berat ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
von Piktogrammen und Symbolschildern wird empfohlen, insbesondere nach der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“."Unter der Punkt 3.2.5 werden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erläutert. Hierunter fallen auch die Informationen des P210."(1) Die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
abgeschätzt werden.Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte man sich fachkundig beraten lassen, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, vom Betriebsarzt oder Beratern des Herstellers.Mögliche Ergebnisse:Sind Gefährdung und erforderliche Schutzmaßnahmen vergleichbar, ist keine zusätzliche Betriebsanweisung erforderlich. Der Anwendungsbereich der Betriebsanweisung sollte deutlich ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
Die Unterweisung der Beschäftigten ist zwingend in mündlicher Form durchzuführen.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 43638
der Gefährdungen nach Nummer 6,5. zur Substitution gemäß TRGS 600,6. zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,7. zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen nach Nummer 7 und8. zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Nummer 8.Die Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
ist, dass bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten." ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 18885
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
und Ihre Gliederung sind im Punkt 3.2 der TRGS 555 aufgeführt.In der Logistik wird anders mit Gefahrstoffen umgegangen als in der Fertigung. Die Arbeitsplätze in der Logistik und in der Fertigung, aber auch die jeweiligen Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen unterscheiden sich.Deshalb sind für den Umgang mit Gefahrstoffen in der Logistik eigene Betriebsanweisungen zu erstellen. Die stoff ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden." (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). D. h in diesem Fall ist die Erstellung einer Betriebsanweisung nicht notwendig. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. VO EG 1907/2006 REACH VO. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
Umgang mit Gefahrstoffen gilt gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell, dass Gefährdungen und die nötigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zu ermitteln und festzulegen sind.Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
Vor dem Beginn der Tätigkeit mit gefährlichen Stoffen hat der Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen durchführen lassen will, eine Beurteilung der Gefährdung an den entsprechenden Arbeitsplätzen durchzuführen. Entsprechend dem Ergebnis hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört auch das Erstellen einer Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
für die Fachkunde finden sich in Anhang 2.(4) Zusätzlich müssen Fachkenntnisse zum Erkennen der Gefährdungen und der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen vorliegen.Die Fachkenntnisse können durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anhang 1.1 nachgewiesen werden. Der Lehrgang ersetzt nicht nach dem Gefahrgutrecht vorgeschriebene Schulungen z. B ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855