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       und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...      
      Stand: 10.04.2021
      Dialog: 18589
     
        
    
      
      Nein, die Sicherung mit einer Kette ist nicht ausreichend.Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik "Absturz" ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen:"Arbeitsplätze ...      
      Stand: 13.12.2019
      Dialog: 42957
     
        
    
      
      . Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, in Ihrem Fall die (inzwischen zurückgezogene) DGUV Information 208-006 herangezogen werden. Wenn dort, wie unter dem Punkt 14.6 beschrieben wird, an eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen darf, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m hat, ist unserer ...      
      Stand: 08.06.2021
      Dialog: 21903
     
        
    
      
       der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.1. Absturzsicherungen2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein.3. Lassen sich keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten, sind Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle ...      
      Stand: 30.04.2025
      Dialog: 44114
     
        
    
      
      Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...      
      Stand: 10.01.2024
      Dialog: 23486
     
        
    
      
       sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...      
      Stand: 18.01.2023
      Dialog: 43748
     
        
    
      
      Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...      
      Stand: 28.05.2018
      Dialog: 42312
     
        
    
      
       Durchführungsanweisung entnehmen können, werden hier zwar Absturzsicherungen gefordert (§ 6); bei Böschungen mit einer Neigung von bis zu 1:1 (45°) kann das Schutzziel aber auch durch geeignete Bepflanzungen erreicht werden.Insgesamt sollte die Notwendigkeit einer Absturzsicherung sowie deren Art bzw. Ausführung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geprüft ...      
      Stand: 06.06.2023
      Dialog: 42562
     
        
    
      
       Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen. 1. Absturzsicherungen 2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein. 3. Lassen sich keine Absturzsicherungen ...      
      Stand: 30.10.2024
      Dialog: 44036
     
        
    
      
      Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz  ...      
      Stand: 09.04.2017
      Dialog: 13514
     
        
    
      
       über Flur sind, müssen dort, wo keine ständigen Be- und Entladestellen vorhanden sind, mit Absturzsicherungen ausgerüstet werden. Die Regelausführung der Absturzsicherung ist ein mindestens 1 m hohes Geländer mit Handlauf, Knie- und Fußleiste. Auf- und Abgänge müssen immer mit einem Geländer versehen werden. Ungesicherte Rampenkanten (ständige Be- und Entladestellen) sind durch gelb-schwarze ...      
      Stand: 26.07.2023
      Dialog: 7455
     
        
    
      
      Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...      
      Stand: 12.03.2025
      Dialog: 42667
     
        
    
      
       Arbeitsplatz vorhanden ist.Zur Gestaltung von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen siehe auch Anhang 2."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Absturzsicherung auf dem Fahrzeug eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für weitere Fragen ...      
      Stand: 11.03.2020
      Dialog: 43075
     
        
    
      
       der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. In die Gefährdungsbeurteilung ist die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" einzubeziehen. Anforderungen an Absturzsicherungen sind § 24 "Arbeitsplätze auf Fahrzeugen" und § 25 "Ein- und Ausstiege, Aufstiege" sowie den entsprechenden Durchführungsanweisungen zu entnehmen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen ...      
      Stand: 10.04.2017
      Dialog: 14468
     
        
    
      
      Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...      
      Stand: 05.01.2024
      Dialog: 5835
     
        
    
      
       Ketten, die im Kühlraum an einem geeigneten Platz angebracht sind, erreicht werden. Zudem muss eine Sichtverbindung zum vorgelagerten Raum gewährleistet werden, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt wird und im vorgelagerten Raum nicht mehr als eine normale Fremdgefährdung vorhanden ist.Weiter sind die maximal zulässigen Fluchtweglängen gemäß Abschnitt 5 der ASR A 2.3 ...      
      Stand: 08.05.2024
      Dialog: 14012
     
        
    
      
       und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Punkt 4.1 Abs.3 ist bei Arbeitsplätzen, welche sich 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche befinden, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 der ASR A2.1 erforderlich sind. Gemäß der Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz ist als erste Maßnahme eine Absturzsicherung (z. B ...      
      Stand: 08.01.2024
      Dialog: 21367
     
        
    
      
       werden müssen, gilt ansonsten:Gemäß Punkt 4.6.3 Abs. 4 der ASR A1.8 müssen erst ab einer Fallhöhe von 5 Metern Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz vorhanden sein. Die von Ihnen beschriebenen Steiggänge könnten also sowohl ohne Steigschutzeinrichtung als auch ohne Rückenschutz ausgeführt sein, wenn sie nicht zur Rettung von Personen dienten.Bei Fallhöhen zwischen 5 und 10 Metern könnte die Absturzsicherung ...      
      Stand: 05.06.2024
      Dialog: 24774
     
        
    
      
       dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden. Die Schutzmaßnamen sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge auszuwählen: A. Absturzsicherung z.B. Abdeckungen, Geländer oder Seitenschutz B. Auffangeinrichtung z.B. Schutznetze, Schutzwände und Schutzgerüste C. Individueller Gefahrenschutz D.h. bei Übergängen mit Absturzgefahr sind vordringlich Umwehrungen ...      
      Stand: 10.04.2017
      Dialog: 14733
     
        
    
      
       auf die Anforderungen an die Umwehrungen siehe Punkt 5.1 der ASR A2.1.Beträgt der Abstand vom Fluchtweg zur Absturzkante mehr als 2,0 m, sind auch andere Schutzmaßnahmen möglich, z. B. Ketten oder Seile und gut sichtbare Kennzeichnung (ASR A 2.1, Punkt 5.4).Die zu treffenden Maßnahmen sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der v. g. Ausführungen zu ermitteln und festzulegen.  ...      
      Stand: 14.11.2023
      Dialog: 25887